Berufsentwicklung - kurz erklärt
Die berufliche Grundbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Die drei Partner setzen sich für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen an. Der Grundsatz der Verbundpartnerschaft und die Zuständigkeiten der Partner sind im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung geregelt. Die höhere Berufsbildung baut auf der beruflichen Erfahrung auf. Sie kombiniert Unterricht und Berufspraxis miteinander und stellt so das duale System der Berufsbildung auch auf der Tertiärstufe sicher. EIT.swiss ist Träger mehrerer Berufsprüfungen und höherer Fachprüfungen.
Berufliche Grundbildung
Die Kommission für Berufsentwicklung & Qualität (B&Q) sorgt dafür, dass Bildungsinhalte und Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden. Die B&Q hat eine beratende Funktion. Die Zusammensetzung und die konkreten Aufgaben der B&Q sind in den Bildungsverordnungen festgelegt und in der Orientierungshilfe ausgeführt. Als beratendes Gremium kann sie bei der Trägerschaft notwendige Anpassungen bei der Trägerschaft beantragen. Die B&Q beantragt bei der Trägerschaft der Grundbildungen die notwendigen Anpassungen.
Die beruflichen Grundbildungen werden aufgrund der Bedürfnisse der Arbeitswelt entwickelt und periodisch auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst (vgl. dazu Handbuch SBFI).
Höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung vermittelt Qualifikationen, die zum Ausüben einer anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. Mit Hilfe der höheren Berufsbildung wird die Schweizer Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften versorgt.
Für die Organisation und Durchführung der Berufsprüfungen und der höheren Fachprüfungen ist die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) verantwortlich. Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen dieser Kommission werden in den Prüfungsordnungen über die höheren Fachprüfungen und über die Berufsprüfungen geregelt.