Mit der Berufsprüfung zum eidgenössischem Fachausweis
Ab dem Jahr 2025 treten die neuen NIN 2025 in Kraft. Bis zum 31. Mai 2025 können die Prüfungskandidaten wählen, ob die Prüfung nach den NIN 2020 oder den NIN 2025 durchgeführt werden soll. Die Experten werden vor Prüfungsbeginn fragen, welche Version der NIN angewendet werden soll. Ab dem 1. Juni 2025 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung HBB ausschliesslich nach den NIN 2025 statt.
Für Personen, die ihre Weiterbildung gemäss PO beginnen, umfasst das Berufsbildungskonzept folgende drei Berufsprüfungen:
- Elektroprojektleiterinnen und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit (BPEL) arbeiten in der Regel in Elektro-Installationsbetrieben, Planungsbüros, Kontrollunternehmungen, in Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder in der Industrie. Sie sind im Sinne der NIV kontrollberechtigt.
- Elektroprojektleiterinnen und -projektleiter Planung (BPPL) arbeiten in der Regel in Elektroplanungsbüros, aber auch in Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder in der Industrie.
- Projektleiterinnen und Projektleiter Gebäudeautomation (BPGA) arbeiten in der Regel bei Systemintegratoren, Versorgungsbetrieben, Gebäudebetreibern, im Facility Management, in Planungsbüros oder in der Industrie.
Die Berufsprüfungen Elektroprojektleiterin und Elektroprojektleiter Installation und Sicherheit können nach zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung unter fachkundiger Leitung und Elektroprojektleiterin und Elektroprojektleiter Planung sowie Projektleiterin und Projektleiter Gebäudeautomation nach zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung absolviert werden.
Gemäss PO ist es möglich, gewisse Module oder Prüfungsteile anzuerkennen. Details dazu sind im Dokument Anerkennung PO zu finden.
Zentraler Prüfungsort Zürich Altstetten
Ab dem 29. Juni 2021 finden alle Prüfungen der höheren Berufsbildung von EIT.swiss am neu eingerichteten zentralen Prüfungsort in Zürich Altstetten statt.
Die modern eingerichteten Prüfungslokalitäten bieten eine gute Grundlage für ein einheitliches Prüfungswesen, auch mit dem Ausblick auf das zukünftige «digitale Prüfen».
Mehr Informationen finden Sie in den unten stehenden Dokumenten
Gebühren
Für Prüfungen nach Prüfungsordnung gelten die folgenden Prüfungsgebühren (in CHF exkl. MwSt.).
- BPEL Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit
1955.- - BPEL Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit mit BS
1475.- - BPPL Elektroprojektleiter/in Planung
1935.- - BPPL Elektroprojektleiter/in Planung mit BS
1675.- - BPEL Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit mit BPPL
1475.- - BPPL Elektroprojektleiter/in Planung mit BPEL
1675.- - BPGA Projektleiter/in Gebäudeautomation
1675.-
In allen Prüfungsgebühren ist das Materialgeld inbegriffen. Bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes wie a) Mutterschaft, b) Krankheit und Unfall, c) Todesfall im engeren Umfeld, d) unvorhergesehener Militär, Zivilschutz- oder Zivildienst erhalten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten CHF 150.- (exkl. MwSt.) zurückerstattet.
Termine
Prüfungstermine ab 2025
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt online. Alle erforderlichen Unterlagen sind auf der Webseite ersichtlich. Unvollständige oder fehlerhafte Anmeldungen können nicht berücksichtig werden. Detaillierte Informationen sind den geltenden Prüfungsordnungen und Wegleitungen zu entnehmen.
EIT.swiss, als Träger der höheren Berufsbildung, ist verantwortlich für die Durchführung der höheren Fachprüfungen, Berufsprüfungen und Praxisprüfungen. Diese finden jährlich in mehreren Prüfungsperioden statt.
Anmeldung und Prüfungstermine
Kandidatinnen und Kandidaten können sich das ganze Jahr über online zu den Prüfungen anmelden, sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Mit der Prüfungsanmeldung bestätigen die Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie prüfungsbereit sind und einen Termin innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters wahrnehmen können. Ein Prüfungstermin wird erst dann festgelegt, wenn die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Dabei ist zu beachten:
Vorreservierungen durch die Schulen:
- Die Vorreservierung von Prüfungsplätzen durch die Schulen ist für Erstabsolventinnen und Erstabsolventen verpflichtend und gilt für Personen, die ihre Ausbildung ab 2025 abschliessen. Ohne eine solche Vorreservierung kann keine Prüfungsplatzgarantie gewährt werden. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Ausbildung vor 2025 abgeschlossen haben, und deren Schulen keine Vorreservierungen vorgenommen haben, gilt eine gesonderte Regelung (siehe nächster Punkt).
- Zeitfenster für den Prüfungstermin: Der Prüfungstermin liegt in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach der Zulassungsbestätigung. Dieses Zeitfenster gilt jedoch ausschliesslich für:
- Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren ursprünglich reservierten Termin aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen zwingenden Gründen nicht wahrnehmen konnten.
- Kandidatinnen und Kandidaten, deren Schulen vor 2025 keine Vorreservierungen vorgenommen haben.
Kandidatinnen und Kandidaten, die einen reservierten Platz oder einen bereits gebuchten Prüfungstermin ablehnen oder versäumen, müssen eine erneute Anmeldung vornehmen.
Regelung für Erstabsolventen
Erstabsolventinnen und Erstabsolventen, die ihre Ausbildung ab 2025 abschliessen, erhalten in der Regel einen Prüfungsplatz, der von ihrer Schule vorab reserviert wurde. Diese Reservierung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfungsplanung. Sollten unvorhergesehene Umstände (z. B. Krankheit oder Unfall) dazu führen, dass der reservierte Termin nicht wahrgenommen werden kann, wird nach der Zulassungsbestätigung ein neuer Prüfungstermin zugewiesen. Dieser Termin wird innerhalb eines Zeitfensters von 3 bis 6 Monaten organisiert.
Regelung für Repetierende
Repetierende haben keinen von einer Schule reservierten Prüfungsplatz. Für sie werden zweimal jährlich Prüfungstermine für den zweiten oder dritten Versuch angeboten. Diese Termine liegen jeweils innerhalb eines halben Jahres und werden mindestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungsdatum bekannt gegeben.
Gültigkeit der Anmeldung
Eine Anmeldung gilt erst dann als gültig, wenn die Zulassungsüberprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Kandidatin oder der Kandidat eine Zulassungsbestätigung vom Prüfungssekretariat von EIT.swiss erhalten hat. Das blosse Einreichen einer Anmeldung bedeutet noch keine Teilnahmeberechtigung.
Schulen
EIT.swiss führt die Prüfungen durch und legt den Inhalt der Ausbildung fest. Die Ausbildung selbst wird von unabhängigen Schulen gemäss EIT.swiss-Richtlinien durchgeführt.
Hilfsmittel
Hilfsmittel gemäss PO
Es werden alle Hilfsmittel an den Prüfungen nach Prüfungsordnung PO zugelassen. Dies gilt für die mündlichen sowie schriftlichen Teile (inkl. Arbeitsvorbereitung) an der Abschlussprüfung. Die Aufgabenstellungen werden so ausgerichtet, dass ein Nachschlagen z.B. im Internet oder den Normen nicht nötig ist, um die gestellte Aufgabe zu beantworten.
Zur Verfügung stehende Messgeräte für PO:
Für die Messungen bzw. Überprüfung der Schutzmassnahmen dürfen die Kandidaten an der Prüfung ihre eigenen, aktuellen, kalibrierten Messgeräte einsetzen.
Anerkennung
Praktikum
Die Praktikumsausbildung wurde in Zusammenarbeit mit dem VSEK erarbeitet. Sie dient dem Transfer des theoretisch erworbenen Fachwissens bezüglich Prüfung elektrischer Anlagen in der Praxis. Die Kandidatinnen und Kandidaten lernen im Zuge der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung die Abläufe und die Notwendigkeit von Schluss-, Abnahme- und periodischen Elektrokontrollen im Alltag kennen.