Abgesichert arbeiten
Die Haftungsbeschränkung dient zur rechtlichen Absicherung bei Arbeiten, bei denen ausreichende Informationen fehlen.
Oft fehlen von einem Gebäude, in dem die Arbeiten stattfinden, genaue Pläne oder die Pläne sind nicht mehr aktuell. In diesen Fällen können sich Unternehmen vorher mit der Bauleitung oder den Auftraggebenden auf eine Haftungsbegrenzung bei Durchbrüchen, Kernbohrungen, für Befestigungspunkte und Schlitze einigen. EIT.swiss stellt dafür die notwendigen Formulare zur Verfügung.