Berufsbildungsfonds (BBF-EIT.swiss)
Betriebe, die Tätigkeiten ausüben, für deren Berufsbildung EIT.swiss verantwortlich ist, sind dem Berufsbildungsfonds EIT.swiss (BBF EIT.swiss) unterstellt.
Grundlage dafür sind das Berufsbildungsgesetz sowie der Bundesratsbeschluss vom 30. März 2021 über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. In diesem wurde auch die Höhe der Beiträge festgelegt. Dazu gehören Elektroinstallations-, Telematiker-, Planer- und Kontrollunternehmen. Dem Berufsbildungsfonds sind neben den rund 2‘000 Aktivmitgliedern derzeit ca. 2‘000 weitere Unternehmen unterstellt.
Neben dem Betriebsbeitrag wird für alle Mitarbeitenden mit einer beruflichen Grundbildung in der Elektrobranche ein Mitarbeiterbeitrag verrechnet. Der zu entrichtende Beitrag wird aufgrund einer Selbstdeklaration durch den Betrieb ermittelt. Aktuelle Beiträge:
CHF 175.– je Betrieb
CHF 50.– je Mitarbeitenden mit Grundbildung in der Branche
Bei EIT.swiss Mitgliedern sind die Beiträge im EIT.swiss-Mitgliederbeitrag enthalten.
Die Mittel des BBF EIT.swiss werden ausschliesslich für gesamtschweizerische Projekte zur Förderung der Berufsbildung verwendet. Dies sind z.B. die Entwicklung von Bildungsangeboten, die Organisation von Kursen und Qualifikationsverfahren, die Berufswerbung oder die Berufsmeisterschaften. Der BBF EIT.swiss erstattet dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) jährlich einen Bericht über seine Tätigkeiten.
- Merkblatt Berufsbildungsfonds EIT.swiss
- Tätigkeitsbericht BBF-EIT.swiss 2023
- Berufsbildungsgesetz
- Informationsblatt des SBFI
- Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds EIT.swiss
- Informationen für VSEK-Mitglieder
- Reglement über den Berufsbildungsfonds EIT.swiss