Neuer Gesamtarbeitsvertrag seit 1. Januar 2020
Per 1. Januar 2020 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag der schweizerischen Elektrobranche in Kraft getreten. Der Vertrag ist das Resultat der Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und EIT.swiss. Er wurde von den Delegierten von EIT.swiss am 12. September 2019 genehmigt. Er gilt für alle Mitglieder von EIT.swiss. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 22. Februar 2024 verschiedene Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages der Schweizerischen Elektrobranche mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2024 allgemeinverbindlich erklärt. Seit 1. Oktober 2020 gelten auch für alle Nicht-Mitglieder die im Bundesratsbeschluss aufgeführten Bestimmungen des GAV. Damit verfügen nun alle Betriebe der Elektrobranche wieder über die arbeitsvertraglich gleichen Rahmenbedingungen.
An der PLK-Versammlung vom 30. Oktober 2023 einigten sich Vertretende der Arbeitgeber und der Gewerkschaften auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 2.2 Prozent per 1. Januar 2024. Es ist keine individuelle Lohnanpassung beschlossen worden. Nur die Mitarbeitenden, die vor dem 1. Oktober 2023 beim gleichen Arbeitgeber angestellt waren, haben einen Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung der Effektivlöhne per 1. Januar 2024. Mitarbeitende, die einen Arbeitsvertrag ab 1. Oktober 2023 oder später abgeschlossen haben, haben keinen Anspruch auf eine generelle Lohnerhöhung per 1. Januar 2024.