Baugarantien

Die Bedingungen der EIT.swiss-Bürgschaften basieren auf den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bzw. den SIA-Normen (Reglement Baugarantien). Dafür gelten folgende Tarife:

Garantiesumme bis CHF 2'000:

  • Garantiedauer bis 1 Jahr: 1.0%
  • Garantiedauer bis 2 Jahre: 1.5%
  • Garantiedauer bis 5 Jahre: 3.0%

Garantiesumme über CHF 2'000:

  • Garantiedauer bis 1 Jahr: 0.5%
  • Garantiedauer bis 2 Jahre: 1.0%
  • Garantiedauer bis 5 Jahre: 2.5%

Bedingungen für die Ausstellung einer Baugarantie:

  • Das Unternehmen ist ihren Verpflichtungen immer nachgekommen (keine Mahnungen).
  • Pro Firma darf die laufende Garantiesumme 1/3 der aktuellen Lohnsumme nicht überschreiten.
  • Die Bauten müssen von der Bauherrschaft ordnungsgemäss übernommen worden sein.

Baugarantie bis CHF 10‘000.-

Nach dem Ausfüllen dieses Formulars stellen wir Ihnen die Baugarantien innerhalb weniger Minuten digital signiert per E-Mail zu.

Baugarantie zwischen CHF 10‘000.- und CHF 100‘000.-

Für Baugarantien über CHF 10‘000.- Garantiesumme benötigt EIT.swiss ein Abnahmeprotokoll, das von dem Architekten oder der Architektin oder von der Bauleitung unterschrieben ist. Der Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigt lediglich, dass die Elektroinstallationen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und gilt nicht als Abnahmeprotokoll.

Mit diesem Formular können Sie EIT.swiss das Protokoll zustellen. Es wird von EIT.swiss geprüft und Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitstagen Antwort.

Baugarantie über CHF 100‘000.-

Baugarantien über CHF 100'000.- unterliegen besonderen Bedingungen und sind einzeln durch die EIT.swiss-Geschäftsleitung zu genehmigen. Bitte kontaktieren Sie uns dafür:

Patricia Rossi, EIT.swiss
Tel. 044 444 17 42
baugarantien@eitswiss.ch

Die Baugarantie in Papierform zu erhalten ist weiterhin möglich, Bearbeitungsgebühr CHF 12.-.