Weiterbildung für Montage-Elektriker:innen
Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis „Montage-Elektriker:in EFZ“ oder einem gleichwertigen Abschluss, die ihre berufliche Grundbildung vor 2018 abgeschlossen haben, dürfen elektrische Installationen gemäss Artikel 10a Absatz 3 der NIV 2018 nur in Betrieb nehmen, wenn sie ein Jahr unter Aufsicht einer fachkundigen Person und eine von EIT.swiss definierte Weiterbildung aufweisen, die sie befähigt die Erstprüfung durchzuführen.
Die Zusatzausbildung wird von den Kurszentren für überbetriebliche Kurse und von weiteren von EIT.swiss anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Diese Zusatzausbildung ist berufsbegleitend und dauert drei Tage.
Das EIT.swiss-Zertifikat „Elektro-Teamleiter:in“ wird bei Personen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis „Montage-Elektriker:in EFZ“ oder einer gleichwertigen Ausbildung als Weiterbildung für die Erstprüfung im Sinne von Art. 44a Absatz 3 der NIV anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das Zertifikat „Elektro-Teamleiter:in“ am 1.1.2018 nicht älter als fünf Jahre war.