Eigenmietwert

Als Vertreter der Elektrobranche setzt EIT.swiss sich für einen vollständigen Systemwechsel in Sachen Eigenmietwert ein.

Der Eigenmietwert – eine fiktive Mietzinseinnahme für selbst bewohntes Wohneigentum – war in den letzten zwei Jahrzehnten wiederholt Gegenstand politischer Diskussionen. 2012 fand die letzte eidgenössische Volksabstimmung (Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“) zu diesem Thema statt. Gefordert wurde die Einführung eines Wahlrechts für Eigenheimbesitzende bei Eintritt ins Rentenalter. Wohneigentümer hätten zwischen dem geltenden System und dem Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts bei Beibehaltung von Abzügen für diverse Massnahmen (Energiesparen, Umwelt, Denkmalschutz) und Unterhalt wählen können. Die Vorlage scheiterte. Die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Beibehaltung von Abzugsmöglichkeiten hätte zu einer Ungleichbehandlung der Wohneigentümer und zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts geführt.

Eine ähnlich lautende Motion (Mo. 13.3083 „Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert.“) wurde im August 2017 vom Ständerat abgelehnt. Trotzdem sieht er die Zeit für einen Systemwechsel aber für gekommen. Auf Basis einer parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 17.400 „Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung“) soll die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) einen Vorschlag ausarbeiten. EIT.swiss begrüsst diesen Entscheid. Er setzt sich dafür ein, dass ein vollständiger Systemwechsel – Abschaffung Eigenmietwert und Abschaffung aller Abzugsmöglichkeiten – vollzogen wird.

Dafür sprechen aus seiner Sicht die folgenden Gründe:

  • Ein vollständiger Wechsel führt zu einer Vereinfachung des Steuersystems.
  • Eine Beibehaltung von Abzugsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltskosten) gefährdet die längst fällige Abschaffung des Eigenmietwerts. In die Diskussion eingebrachte Probleme wie „Verlotterung der Bausubstanz“ oder „Schwarzarbeit“ müssen auf anderem Weg gelöst werden.
  • Unzulässige Disparitäten zwischen Mietenden und Wohneigentümern werden verhindert, was zu einer höheren Akzeptanz des Systemwechsels führt.
  • Das geltende System setzt falsche Anreize: Es fördert die Verschuldung, weil sich die Rückzahlung von Hypothekarschulden für Liegenschaftsbesitzende nicht lohnt.
  • Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz zu den Ländern mit einer sehr hohen Verschuldung der privaten Haushalte. Dies birgt Risiken für die Finanzmarktstabilität, nicht zuletzt auch in Hinblick auf einen allfälligen Zinsanstieg.