Coronavirus - Suva verzichtet im Fall von Kurzarbeit auf Prämien
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und Auftragslage vieler Schweizer Unternehmen. Um den finanziellen Schaden abzufedern, hat der Bundesrat die Ansprüche auf Kurzarbeit deutlich ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht.
Arbeitnehmende arbeiten während der Phase von Kurzarbeit nicht ihr volles Pensum. Dadurch geschehen weniger Berufsunfälle. Die Suva verzichtet daher im Rahmen einer Corona-Sonderregelung auf Prämien in der Berufsunfallversicherung auf den Löhnen, welche durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind.
In der Lohndeklaration muss nach wie vor die ganze Lohnsumme (100 Prozent) erfasst werden. Aber der Prämiensatz in der Berufsunfallversicherung auf den Löhnen, welche durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind, beträgt 0 Prozent. Die Suva arbeiten zurzeit an der operativen Umsetzung und informiert weiter, sobald das konkrete Vorgehen feststeht.