Einsatz von Hubarbeitsbühnen
Mit den neuen Bestimmungen über den Einsatz von Leitern in der Bauarbeitenverordnung wird der Einsatz von mobilen Hubarbeitsbühnen auch für Elektrounternehmen zur valablen Alternative. Dabei sind insbesondere betreffend Ausbildung einige Punkte zu beachten.
Gemäss Artikel 21 der seit 2022 in Kraft stehenden Bauarbeitenverordnung dürfen tragbare Leitern nur noch eingesetzt werden, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf die Sicherheit besser geeignet ist. Eine verfügbare Alternative stellen Hubarbeitsbühnen dar, die insbesondere bei Einsätzen in grossen Höhen bereits heute verbreitet sind. Dabei sind einige wichtige Punkte zu beachten
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Hubarbeitsbühnen bedienen. Davon ausgenommen sind Lernende in Berufsausbildungen mit entsprechender Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung. Da die Bedienung von Hubarbeitsbühnen als Arbeit mit besonderen Gefahren zählt, ist durch die übrigen Mitarbeitenden eine Ausbildung zu absolvieren. Darüber hinaus müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen die Funktionsweise des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells kennen und über die notwendigen Sicherheitsmassnahmen am Einsatzort Bescheid wissen.
In der Schweiz werden Ausbildungen gemäss Verband Schweizer Arbeitsbühnen Anbieter VSAA und International Powered Access Federation IPAF anerkannt. Der VSAA-Ausweis bleibt für alle HAB-Kategorien unbeschränkt gültig, die international gültige PAL-Card der IPAF beschränkt sich auf die praktisch geschulten HAB-Kategorien und verliert die Gültigkeit nach 5 Jahren.
Die Suva empfiehlt allen Mitarbeitenden mit den entsprechenden Ausbildungsnachweisen den regelmässigen Besuch von Auffrischungskursen.