Erfüllung gesetzlicher Vorgaben der Arbeitssicherheit
Gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Unfallverhütung VUV und der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz müssen alle Arbeitgeber die Gefahren in ihren Betrieben ermitteln und alle für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden nötigen Schutzmassnahmen treffen.
Als Mitglied von EIT.swiss ist ihr Betrieb automatisch auch Mitglied der Branchenlösung BATISEC. BATISEC bietet Ihnen mit dem Handbuch „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ ein Mittel zur rechtskonformen Erfassung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren in Ihrem Betrieb. Damit Ihr Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Betrieb übernimmt den Inhalt und das Konzept der Branchenlösung zur Umsetzung der Arbeitssicherheit. Diese müssen im ganzen Betrieb, also auch in Filialen umgesetzt werden. Sie gelten für alle Mitarbeitenden und ihre Vorgesetzten.
- Ihr Betrieb bestimmt eine Kontaktperson der Arbeitssicherheit (Kopas), die sich in BATISEC Arbeitssicherheitskursen ausbilden lässt. Im Betrieb muss mindestens eine ausgebildete Kopas tätig sein. Kopas Kurse, die nicht von der BATISEC durchgeführt wurden, werden nicht anerkannt. Nach Abschluss des Basiskurses muss die KOPAS alle drei Jahre einen der Weiterbildungskurse von BATISEC besuchen.
- Der Betrieb teilt der BATISEC innert 14 Tagen allfällige Änderungen über Betriebsgrösse, Filialen, Anzahl Mitarbeitende und neuer, bisher nicht ermittelte Risiken mit. Sollten die gesetzlichen Anforderungen durch Umsetzung der Branchenlösung Batisec nicht erfüllt sein, besteht die Gefahr einer Beanstandung durch die SUVA, die zu einer Prämienerhöhung führen kann.
Zusätzliche Informationen zur Branchenlösung finden Sie unter www.batisec.ch.