Bund stellt Flächen entlang von Nationalstrassen kostenlos für Produktion erneuerbarer Energien zur Verfügung
Der Bundesrat hat die Nationalstrassenverordnung (NSV) angepasst. Damit ermöglicht er, dass der Bund Flächen entlang von Nationalstrassen kostenlos für die Produktion von erneuerbaren Energien zur Verfügung stellen kann.
Abklärungen in Erfüllung des Postulats Storni 20.3616 haben gezeigt, dass das Potenzial von Photovoltaik entlang der Nationalstrassen 55 GWh pro Jahr beträgt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) nutzt einen Teil dieses Potenzials bereits für den eigenen Stromverbrauch, namentlich in der Nähe von Tunnels und bei Werkhöfen. Um das Potenzial noch besser nutzen zu können werden die übrigen geeigneten Flächen wie beispielsweise Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten nun kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 die Nationalstrassenverordnung (NSV) entsprechend angepasst und die Änderungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die neue Bestimmung gilt auch für andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Windkraft oder Geothermie.
Ausschreibung der Flächen für Photovoltaik
Das ASTRA wird voraussichtlich Ende 2022 ein Bewerbungsverfahren durchführen, bei welchem Flächen für Photovoltaikanlagen reserviert werden können. Im Zentrum stehen dabei Lärmschutzwände und Rastplätze. Interessierte werden die Möglichkeit haben, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren. Grundvoraussetzung für die Nutzung von Flächen im Eigentum des ASTRA ist unter anderem, dass die Dritten den hergestellten Strom eigenständig vermarkten. Weitere Details werden mit der Ausschreibung des Bewerbungsverfahrens kommuniziert.