Bundesrat aktiviert Rettungsschirm und gewährt Axpo einen Kreditrahmen
Aufgrund der extremen Preissteigerungen auf den Energiemärkten hat die Axpo Holding AG beim Bundesrat ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht. Der Bundesrat hat entschieden, gestützt auf eine Notverordnung den Rettungsschirm zu aktivieren und der Axpo einen Kreditrahmen im Umfang von 4 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat hat sich dabei auf die Modalitäten abgestützt, die im dringlichen, vom Parlament aber noch nicht fertig beratenen Bundesgesetz für subsidiäre Finanzhilfen für Stromunternehmen enthalten sind. Mit der Unterstützung will der Bundesrat verhindern, dass die Axpo in Liquiditätsprobleme gerät, die im schlimmsten Fall die Energieversorgung der Schweiz gefährden könnten.
Auf den europäischen Energiemärkten ist es aufgrund des Krieges in der Ukraine und der schlechten Verfügbarkeit des französischen Kernkraftwerksparks zu starken Preisaufschlägen gekommen. Da der Strom- und Gasmarkt eng miteinander verbunden sind, sind die Preise im Sommer mit der Unterbrechung der russischen Gaslieferungen stark gestiegen. In den letzten Tagen hat sich die Situation weiter verschärft. Die Stromunternehmen müssen für die auf Termin verkaufte eigene Stromproduktion sehr hohe Sicherheitsleistungen erbringen, was mit einem enormen Liquiditätsbedarf verbunden ist. Die Axpo Holding hat beim Bundesrat daher Ende letzter Woche ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht.
Der Bundesrat hat gestern entschieden, den Rettungsschirm zu aktivieren und der Axpo zur Stärkung ihrer Liquidität den beantragten Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken zu gewähren. Die Axpo ist für die Schweiz ein systemkritisches Stromunternehmen. Der Bundesrat will mit dem Kreditrahmen verhindern, dass die Axpo in Liquiditätsprobleme gerät, welche die Energieversorgung der Schweiz gefährden könnten. Axpo kann in der Folge beim Bund kurzfristig nachrangige Darlehen von bis zu 4 Milliarden Franken abrufen. Bisher hat die Axpo den Kreditrahmen nicht beansprucht.
Der Bundesrat hat sich auf die Modalitäten abgestützt, die im dringlichen Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen für Stromunternehmen enthalten sind, die der Bundesrat im Mai dem Parlament überwiesen und der Ständerat im Juni unterstützt hat. Da der Entscheid des Nationalrats noch aussteht, erfolgt die Unterstützung des Bundes über eine Notverordnung. Bei der Beratung des Rettungsschirms hat das Parlament betont, dass der Bundesrat bei Bedarf Notrecht anwenden soll. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Parlament die Beratung des Rettungsschirms in der anstehenden Herbstsession abschliesst.
Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat am Montag einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft von 10 Milliarden Franken und einen Nachtrag zum Voranschlag 2022 von 4 Milliarden Franken bewilligt. Nach erfolgter Zustimmung der Finanzdelegation hat das UVEK heute Morgen der Axpo den beantragten Kreditrahmen über 4 Milliarden Franken im Rahmen einer Verfügung zugesichert.
Strenge Bedingungen
Der Kreditrahmen ist an strenge Bedingungen geknüpft. Mit der Verfügung des UVEK wird die Axpo dazu verpflichtet, die in der Verordnung über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREVO) festgelegten Bedingungen einzuhalten. Dazu gehört zum Beispiel ein Dividendenverbot, so lange Darlehen oder Zinszahlungen ausstehend sind. Die Axpo und die mit ihr verbundenen Konzerngesellschafen dürfen während dieser Zeit zudem keine Aktiven veräussern und keine Umstrukturierungen vornehmen, die die Rückzahlung der Darlehen oder allfällige Sicherheiten gefährden könnten. Die Axpo muss ausserdem den Bundesstellen, die für den Vollzug zuständig sind, sowie der ElCom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben, z.B. zur Finanzlage, zur Ausschöpfung der Darlehen oder den Energiehandelsgeschäften. Die Darlehen des Bundes sollen subsidiär sein und so rasch wie möglich durch andere Finanzierungen der Eigentümer und anderer Fremdkapitalgeber abgelöst werden.
Gemäss Notverordnung (und dem in parlamentarischer Beratung befindlichen Gesetz) fällt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Rettungsschirms für alle systemkritischen Stromunternehmen (Alpiq, Axpo und BKW) eine Bereitstellungspauschale von 15-20 Millionen Franken pro Jahr an.