Bundesrat bereitet weitere Massnahmen zur Stärkung der Versorgungsicherheit vor
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 eine Aussprache über ein dringliches Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungsicherheit geführt. Dieses soll vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Hinblick auf den Winter 2023/24 vorbereitet werden. Es schafft eine befristete gesetzliche Grundlage, damit insbesondere die Gasbranche die nötigen Vorkehrungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im nächsten Winter umsetzen kann. Weiter soll das Bundesamt für Energie (BFE) Zugang erhalten zu versorgungsrelevanten Daten aus dem Gas- und Strombereich.
Für den Winter 2022/2023 hat der Bundesrat zur Verhinderung einer Gasmangellage kurzfristig Massnahmen ergriffen. So hat er die Gasbranche verpflichtet, eine Wintergasreserve anzulegen und ein entsprechendes Abrufkonzept zu erarbeiten. Die Gasversorgungssicherheit wird im Winter 2023/2024 voraussichtlich noch kritischer sein als im laufenden Winter. Damit die bestehenden Massnahmen auch für den nächsten Winter umgesetzt werden können und um die Rahmenbedingungen zur Krisenbewältigung im Gasbereich zu verbessern, bereitet das UVEK ein dringliches Bundesgesetz vor.
Heute gibt es im schweizerischen Gasmarkt weder eine nationale Netzgesellschaft wie Swissgrid im Strombereich, noch eine Regulierungsbehörde wie die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Das erschwert die Umsetzung von Massnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von Mangellagen. Auch verkompliziert es eine Regelung, wie die Kosten für die Beschaffung von Gasreserven getragen und überwälzt werden können. Darum sollen mit dem dringlichen Bundesgesetz auch finanzielle Fragen geregelt werden. Weiter soll das Bundesamt für Energie eine klare Grundlage für den Zugang zu versorgungsrelevanten Daten erhalten, mit denen es die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Lage informieren kann.
Dringliche Gesetze sind zeitlich befristet. Die neuen Regelungen sollen deshalb später in bestehende oder neue ordentliche Gesetze, beispielsweise in das geplante Gasversorgungsgesetz, überführt werden.
Die Vernehmlassung soll vom Bundesrat im Februar 2023 gestartet werden und das dringliche Bundesgesetz am 1. Juli 2023 in Kraft treten.