Bundesrat beschliesst zeitlich befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken
Bern, 30.09.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.
In den letzten Monaten hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen eingeleitet, um das Risiko eines Energieengpasses in diesem Winter zu minimieren. Er hat eine Wasserkraftreserve für den kommenden Winter beschlossen, er hat den Einsatz von Reservekraftwerken ermöglicht, die Beschaffung zusätzlicher Gasreserven angeordnet und eine Sparkampagne eingeleitet. An der Sitzung vom 30. September 2022 hat er ergänzend entschieden, dass bestimmte Wasserkraftwerke während sieben Monaten – zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. April 2023 – mehr Wasser für die Stromproduktion zur Verfügung haben sollen. Dafür können sie die Restwasserabgabe temporär reduzieren.
Anwenden sollen die Regelung Wasserkraftwerke, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen. Von den insgesamt rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz betrifft die Regelung damit rund 45 Anlagen. Der Bundesrat rechnet dank dieser Massnahme mit einer Zunahme der Stromproduktion von maximal 150 GWh. Dies entspricht etwa der jährlichen Stromproduktion eines Aare-Flusskraftwerks, respektive 30 % der vom Bundesrat beschlossenen Wasserkraftreserve für den kommenden Winter in den Schweizer Stauseen.