Bundesrat schlägt Anpassung des WACC im Strombereich vor
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Anpassung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) gestartet. Der WACC legt die risikogerechte Entschädigung für das in die Stromnetze investierte Kapital fest. Die Anpassung soll die Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab 2026 um voraussichtlich 127 Millionen Franken entlasten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Oktober 2024.
Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz jährlich festgelegt, dem so genannten WACC. Er soll einerseits genügend Anreize für Investitionen in die Stromnetze bieten, andererseits jedoch keine ungerechtfertigt hohe Rendite für die Kapitalgeber abwerfen. Seit längerem wird von verschiedener Seite kritisiert, dass die geltende Berechnungsmethodik eine zu hohe Verzinsung gewähre. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Anpassung der Methodik vor, die ab dem Tarifjahr 2026 greifen soll.
Neue Berechnungsmethodik
Die Unter- und Obergrenzen des WACC beim Eigenkapital werden aufgehoben und für die Bestimmung des Eigenkapitalkostensatzes im WACC wird auf den Marktrendite-Ansatz (TMR-Ansatz, Total Market Return) umgestellt. Dies führt in Tiefzinsphasen dazu, dass der WACC stärker sinkt, sorgt aber dennoch dafür, dass der WACC in Hoch- und Tiefzinsphasen nicht zu extrem schwankt. Weiter wird das «unlevered Beta», welches das Risiko für das in das Stromnetz eingesetzte Eigenkapital definiert, neu bestimmt. Dazu werden die europäischen Übertragungsnetzbetreiber in der Vergleichsgruppe für die Festlegung des Beta besonders berücksichtigt, da sie ein vergleichbares Risiko wie die Schweizer Netzbetreiber tragen. Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe soll künftig stetig geprüft und allenfalls korrigiert werden.
Stromverbraucher werden finanziell entlastet
Gemäss der bisherigen Berechnungsmethode liegt der WACC für das Tarifjahr 2025 bei 3,98%. Mit der neuen Berechnungsmethodik würde er für das Tarifjahr 2025 3,41% betragen. Die Anpassung würde also Haushalte und Unternehmen unter den aktuellen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen um 127 Millionen Franken pro Jahr (Reduktion des Stromnetztarifs um 0.22 Rp./kWh) entlasten. Durch die neue Berechnungsmethodik ändert sich auch der WACC der Förderbeiträge für Erneuerbare Energien geringfügig.
Die neue Berechnungsmethodik des WACC soll für das Stromnetz ab dem Tarifjahr 2026 und für die Förderinstrumente ab 2025 greifen. Dafür muss die Verordnungsänderung spätestens per 1. März 2025 in Kraft treten.
Quelle: BFE