Förderung der erneuerbaren Stromproduktion: 2021 gibt es 470 Millionen Franken für Photovoltaikanlagen
Im nächsten Jahr soll der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien weiter verstärkt werden – vor allem bei der Sonnenergie. 2021 stehen für die Förderung der Photovoltaik 470 Millionen Franken zur Verfügung. Damit kann erstmals die Warteliste für Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen komplett abgebaut werden.
Im laufenden Jahr wurden rund 22‘400 neue Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gefördert. Damit sind jetzt insgesamt über 85'000 geförderte Anlagen in Betrieb, die knapp 9 Prozent des schweizerischen Verbrauchs produzieren. Dieser Ausbau soll im nächsten Jahr weiter verstärkt werden - vor allem bei der Sonnenergie. Erstmals seit 2008 kann die Warteliste vollständig abgebaut werden.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
Alle Anlagenbetreiber, die ihr vollständiges Gesuch bei der Pronovo AG bis 31. März 2020 eingereicht hatten, erhalten bis Ende Jahr die Zusicherung für ihren KLEIV-Förderbeitrag. 2020 erhalten rund 20'000 Anlagen eine KLEIV. Die Auszahlungen betragen insgesamt 130 Millionen Franken.
Ausblick 2021: 2021 stehen für die KLEIV 270 Millionen Franken zur Verfügung. Die KLEIV kann so voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt werden, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 30. September 2021 einreichen. Das betrifft voraussichtlich 25‘000 Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 MW. Somit kann die Warteliste komplett abgebaut werden. Ab Oktober 2021 verbleibt nur noch eine Bearbeitungszeit von rund 3 Monaten.
Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
Seit Februar 2020 ist die Warteliste für die GREIV-Anmeldungen abgebaut. Es besteht nur noch eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten. Das Fördervolumen 2020 für die GREIV beträgt rund 257 Millionen Franken. 2020 erhalten rund 2'400 Anlagen mit einer Leistung von 713 MW eine Zusage für die GREIV.
Ausblick 2021: 2021 stehen für die GREIV rund 200 Millionen Franken zur Verfügung.
Einspeisevergütungssystem (KEV)
2020 wurden 147 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Es handelt sich um Anlagen, die bis und mit 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hatte. Dies sind die letzten Anlagen, die noch in das KEV-System aufgenommen wurden.
Ausblick 2021: Die KEV-Warteliste bei der Photovoltaik sowie bei den übrigen Technologien wird nicht mehr weiter abgebaut.
Investitionsbeiträge
2020 gingen bisher 6 Anträge für Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW) ein. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 13 Millionen Franken erteilt. 2021 stehen 25 Millionen Franken für die Erneuerung und Erweiterung von Kleinwasserkraftwerken zur Verfügung.
Zum Stichtag 2020 wurden zwei Gesuche für Investitionsbeiträge für Grosswasserkraft-Anlagen (ab 10 MW) eingereicht. Das Budget von rund 100 Millionen Franken wurde nicht ausgeschöpft. Es besteht zurzeit keine Warteliste und neue Gesuche können nachgereicht und - solange genügend Mittel vorhanden sind - auch behandelt werden.
Neun Biomasse-Anlagen haben 2020 bislang Anträge um einen Investitionsbeitrag für stromproduzierende Klärgas-, Kehrichtverbrennungsanlagen oder für Holzkraftwerke eingereicht. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Franken erteilt. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.
2020 gingen bislang noch keine neuen Gesuche für einen Erkundungsbeitrag für Geothermieprojekte zur Stromproduktion ein. Ebenfalls keine Anträge wurden für eine Garantie für Geothermieprojekte im Strombereich gestellt. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.