Bundesamt für Umwelt veröffentlicht neues Modul der VVEA-Vollzugshilfe zum Thema Bauabfälle
Im Modul «Bauabfälle» werden die gesetzlichen Grundlagen zur Entsorgung von Bauabfällen erläutert. Insbesondere werden Vorgaben zur Schadstoffermittlung und zur Erstellung eines Entsorgungskonzeptes festgelegt und die Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen geregelt.
Weiter werden die Verwertungsmöglichkeiten von Aushubund Ausbruchmaterial und mineralischem Rückbaumaterial konkretisiert. Damit wird sichergestellt, dass Bauabfälle als Sekundärrohstoffe genutzt und zu hochwertigen Recyclingbaustoffen aufbereitet werden können. Das Modul Bauabfälle richtet sich in erster Linie an die Vollzugsbehörden in den kantonalen und kommunalen Verwaltungen. Es soll aber auch der Wirtschaft als Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Bauabfällen dienen.
Bauabfälle sind mengenmässig in der Schweiz die mit Abstand wichtigste Abfallkategorie und oftmals sind sie auch mit Schadstoffen belastet. Ihrer umweltgerechten Entsorgung kommt somit ökologisch und wirtschaftlich eine wesentliche Bedeutung zu. Bauabfälle sollen möglichst als Sekundärressourcen genutzt werden, damit weniger Primärressourcen verbraucht und knapper Deponieraum geschont werden. Um eine hohe Qualität der Recyclingbaustoffe zu gewährleisten, müssen Schadstoffe aus den Abfällen entfernt und die verschiedenen Abfallkategorien möglichst frühzeitig sortenrein getrennt werden. Mit dem vorliegenden Vollzugshilfemodul wird ein schweizweit gültiger Standard für die Bauabfallverwertung festgelegt und so das Vertrauen in Recyclingbaustoffe gefestigt.