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Neue Grundbildung Gebäudeinformatiker/in EFZ: Ergebnisse der Anhörung

Die Anhörung zu den Bildungserlassen der neuen Grundbildung Gebäudeinformatiker/in EFZ ist abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, dass das neue Grundbild verständlich und die neue Berufsbezeichnung akzeptiert sind. Zudem besteht auch ein Interesse daran, die neue Grundbildung ab 2021 anzubieten.

Vom 20. Januar bis zum 14. Februar 2020 fand die offizielle Anhörung zu den Bildungserlassen der neuen Grundbildung Gebäudeinformatiker/in EFZ statt. Dazu eingeladen waren in erster Linie Betriebe, welche diese Grundbildung künftig anbieten können. Aber auch anderen interessierten Kreisen stand es frei, sich zu den Unterlagen zu äussern.

Insgesamt hat EIT.swiss 193 Rückmeldungen erhalten (159 aus der Deutschschweiz, 28 aus der Westschweiz und 6 aus dem Tessin). Die Anhörungsteilnehmenden sind in den Bereichen Elektroinstallation (23%), Informations- und Kommunikationstechnologien (22%), Gebäudeautomation (17%), Elektroplanung (12%), Multimedia (10%), Sicherheitstechnik (8%) und Sonstiges (6%) tätig. Beantwortet haben die Fragen vor allem Berufsbildende (30%) und Geschäftsführende (25%); auch Fachbereichs- resp. Abteilungsleitende (17%), Praxisbildnerinnen und -bildner (12%), Teamleitende (9%) oder Personen mit einer anderen Funktion (7%) haben an der Anhörung teilgenommen.

Das Berufsbild ist für die Mehrheit der Teilnehmenden nach der Lektüre der Bildungserlasse klar (63%). Eine Minderheit empfindet das Berufsbild als nicht klar (7%), während fast ein Drittel der Anhörungsteilnehmenden die Frage nicht beantwortet. Die Berufsbezeichnung „Gebäudeinformatiker/in EFZ“ empfinden 62 Prozent als passend und 24 Prozent als unpassend. 16 Prozent haben die Frage nicht beantwortet. Der hohe Anteil der Anhörungsteilnehmenden, die eine Frage nicht beantwortet haben, zeigt sich auch bei allen weiteren Fragen. So zum Beispiel bei der Frage nach der Attraktivität der neuen Grundbildung. Für jene Teilnehmenden, welche die Frage beantwortet haben, ist die neue Grundbildung für die Gesellschaft, die Lernenden und die Lehrbetriebe aber mehrheitlich attraktiv (Werte zwischen 25% und 33% oder eher attraktiv (Werte zwischen 32% und 34%).

Auch die Fachrichtungen werden mehrheitlich positiv eingeschätzt und entsprechen im Urteil der Anhörungsteilnehmenden den Lernenden und den Lehrbetrieben gut (24% resp. 23%) oder eher gut (34% resp. 33%).

Danach gefragt, welche Fachrichtung die Anhörungsteilnehmenden anbieten würden, zeigt sich folgendes Bild: 28 Prozent würden die Fachrichtung Kommunikation und Multimedia anbieten, 26% die Fachrichtung Gebäudeautomation und 10% die Fachrichtung Planung.

Die Einschätzung der Handlungskompetenzen fällt den Anhörungsteilnehmenden schwer. Über 50% der Anhörungsteilnehmenden haben diese Fragen jeweils nicht beantwortet. Für die restlichen Teilnehmenden werden die Handlungskompetenzen mehrheitlich vollständig (Werte zwischen 21% und 27%) oder teilweise abgedeckt (Werte zwischen 19% und 24%). Nur Minderheiten sind der Ansicht, dass die erforderlichen Handlungskompetenzen nicht abgedeckt werden.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der Abfrage der Handlungskompetenzen pro Bereich ab. Hier fällt die Einschätzung noch schwerer, was sich im Anteil „keine Antwort“ widerspiegelt (über 60%).

Die Anzahl vorgesehener Schultage (im ersten und zweiten Lehrjahr je zwei, im dritten und vierten Lehrjahr je ein Schultag) wird von 20 Prozent als sinnvoll und von 19 Prozent als eher sinnvoll erachtet. Als eher nicht und nicht sinnvoll wird diese Einteilung von 5 Prozent bezeichnet. 56 Prozent haben die Frage nicht beantwortet. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Einschätzung der Anzahl üK-Tage. Diese wird von 21 Prozent als sinnvoll und von 12% als eher sinnvoll bezeichnet. 7 Prozent sind der Ansicht, dass dies eher nicht oder nicht sinnvoll ist. 63 Prozent haben auf die Beantwortung der Frage verzichtet.

Die Aufteilung der Gesamtnote des Qualifikationsverfahrens (a. praktische Arbeit, b. Erfahrungsnote Gebäudeinformatikkompetenzen, c. Erfahrungsnote erweiterte Grundkompetenzen, d. Allgemeinbildung) erachten 24 Prozent der Teilnehmenden als zweckmässig. Weitere 17 Prozent bezeichnen sie als eher zweckmässig. Eher nicht oder nicht zweckmässig wird die Aufteilung von 2 Prozent bezeichnet. 58 Prozent haben keine Einschätzung abgegeben.

Von den Anhörungsteilnehmenden geben 12 Prozent an, die neue Grundbildung ab Lehrbeginn 2021 anbieten zu wollen. 7 Prozent überlegen sich, die neue Grundbildung ab Lehrbeginn 2022 oder 2023 anzubieten. 13 Prozent werden erst zu einem späteren Zeitpunkt, ob sie die neue Grundbildung anbieten wollen. Für 5 Prozent ist klar, dass sie diese Grundbildung bis auf weiteres nicht anbieten wollen. 63 Prozent haben auf die Beantwortung dieser Frage verzichtet.

Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Branche resp. die Lehrbetriebe der neuen Grundbildung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Allerdings scheint es ihnen derzeit noch schwer zu fallen, sich ein konkretes Bild zu machen. So zumindest können die hohen Anteile „keine Antwort“ interpretiert werden. Es ist Aufgabe der Trägerschaftsverbände das Bild der Gebäudeinformatikerin und des Gebäudeinformatikers in den kommenden Wochen und Monaten zu schärfen, damit sie wie geplant ab August 2021 angeboten werden kann.

Weitere Informationen und alle Unterlagen zur neuen Grundbildung finden sie unter www.gebaeude-informatik.ch.