Lehrstellenbesetzung verläuft ähnlich wie in den Vorjahren
Zurzeit ist die Besetzung der Lehrstellen für den Sommer 2021 schweizweit im Gange. Insgesamt spiegeln die von der Task Force «Perspektive Berufslehre» eingeholten kantonalen Trendmeldungen eine stabile Lehrstellensituation.
Eine gewisse Zurückhaltung bei der Besetzung von Lehrstellen zeigt sich in jenen Branchen, die von der Pandemie besonders betroffen sind. Dazu gehören insbesondere der Hotel- und Gastronomiebereich sowie die Fitness- und Eventbranche. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung ist in den betroffenen Branchen bis im Sommer mit Aufholeffekten zu rechnen. Gesamtschweizerisch sind per Ende Januar 2021 bereits rund 22’000 Lehrverträge unterzeichnet worden. Damit bewegt sich die Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge gemäss Rückmeldungen der Kantone leicht unter dem Niveau der Vorjahre. Verlässliche Einschätzungen zu allfälligen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr können aber erst im April 2021 gemacht werden. Trotz coronabedingter Einschränkungen ist es wichtig, dass sich Jugendliche bei der Berufswahl weiterhin bestmöglich entscheiden können. Wo derzeit Schnupperlehren oder Informationsveranstaltungen in direktem Kontakt nicht möglich sind, helfen Ersatzmassnahmen wie virtuelle Berufserkundungen oder Lehrstellenbörsen weiter. Eine umfassende Übersicht bietet die Internetplattform www.berufsberatung.ch.
Ersatzformate für ausfallende betriebliche Ausbildungen
Ein besonderes Augenmerk gilt es aktuell darauf zu legen, dass Lernende der beruflichen Grundbildung trotz den erschwerten Rahmenbedingungen ihre Bildungsziele erreichen können. Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich dafür entsprechend ein: Die Berufsfachschulen setzen demnach Massnahmen im schulischen Bereich um. Für ausfallende betriebliche Ausbildungen stellen die Berufsverbände mit Unterstützung der Kantone Alternativformate zur Verfügung. Der Bund kann Stabilisierungsmassnahmen seitens der Kantone und Organisationen der Arbeitswelt mit dem Förderschwerpunkt «Lehrstellen Covid-19» gezielt unterstützen. Seit Mai 2020 wurden knapp 70 Vorhaben beim SBFI eingereicht. Zusätzliche Projekteingaben – auch zur Unterstützung von Ersatzformaten für Branchen, die ihre Lernenden momentan nicht im Betrieb ausbilden können – können jederzeit eingereicht werden.
Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021
Im Weiteren hat die Task Force «Perspektive Berufsbildung» die Grundlagen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021 erarbeitet. Die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern bei Bund und Kantonen haben diese Grundlagen gutgeheissen. Die verbundpartnerschaftlich erarbeitete Lösung wird auch von den Sozialpartnern mitgetragen. Die Grundsätze, Verfahren und Regelungen stellen sicher, dass die Qualifikationsverfahren trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich, regulär durchgeführt werden können. Allfällige Abweichungen vom geltenden Recht erfolgen einzig und allein, wenn die aufgrund der gesundheitlichen Lage getroffenen kantonalen oder nationalen Bestimmungen trotz allen möglichen organisatorischen Massnahmen die ordentliche Durchführung von Prüfungen nicht zulassen. Die zeitweise Durchführung von Fernunterricht und damit einhergehende, vom schulischen Normalbetrieb abweichende pädagogisch-didaktische Rahmenbedingungen stellen keinen Anlass dar für einen Verzicht auf die Durchführung der Qualifikationsverfahren, respektive der schulischen Prüfungen. Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich zusammen mit den Lehrbetrieben dafür ein, dass betroffene Jugendliche Bildungslücken schliessen können.
Damit sind die Weichen gestellt, dass Lernende auch 2021 einen vollwertigen, auf den Arbeitsmarkt abgestützten Berufsabschluss erlangen können. Dies ist ein wichtiges Anstellungskriterium und sichert eine langfristige Berufsperspektive. Auch können Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsmaturität das Berufsmaturitätszeugnis erlangen, welches die Fachhochschulreife bezeugt.