Vademecum: Extragang auf die Baustelle
Arbeitsunterbrüche, bedingt durch die Bauplanung oder den Baufortschritt, sind die Regel. Extragänge auf die Baustelle sind daher unvermeidbar.
Der Elektroinstallateur ist während sämtlicher Arbeitsphasen in die baulichen Geschehnisse involviert. Es versteht sich von selbst, dass er in den meisten Fällen nicht durchgehend auf der Baustelle anwesend ist und daher zwischendurch Interventionen anfallen. Der NPK stellt dafür folgende Leistungsposition zur Verfügung:
Der Kundentext dieser Leistungsposition lautet: «Extragang auf die Baustelle für sehr kleine Installationsabschnitte»
Wie sieht die Anwendung der Position «Extragang auf Baustelle» aus?
Besonders zu Beginn von Bauarbeiten ist das Team der Elektroinstallateure nicht permanent auf der Baustelle anwesend. In dieser Zeit können Arbeiten anfallen wie das Einlegen der Installationen in kleine Betonierabschnitte (z. B. Treppenhauspodeste, Wandschalungen usw.). Weitere geplante oder ungeplante Arbeiten können ebenfalls Extragänge auf die Baustelle auslösen.
Bedingen solche Arbeitseinsätze, die weniger als zwei Stunden dauern, einen Extragang auf die Baustelle – das heisst, der Elektroinstallateur muss extra von extern anreisen, weil er nicht auf der Baustelle ist und sich nicht mit anderen Arbeiten auf dieser beschäftigen kann –, so ist die Anwendung dieser Leistungsposition angebracht. Die Anwendung der Leistungsposition «Extragang auf Baustelle» lässt viel Interpretationsspielraum offen. Es ist deshalb zu empfehlen, die Verwendung der Position im Voraus mit der Bauleitung abzusprechen. Bei der Planung ist es möglich, in die Ausschreibung auch voraussehbare Extragänge einzufügen, um Diskussionen bei der Ausführung zu vermeiden. Werden dem Elektroinstallateur in Ausschreibungen Erschwernisse und Etappierungen mitgeteilt, die zu Extragängen führen können – z. B. in den allgemeinen Bestimmungen –, so können keine Positionen «Extragang auf Baustelle» geltend gemacht werden. Die Mehraufwände müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden.
Die NPK-Position «Extragang auf Baustelle » wird auf Seite 11 der VSEI-Broschüre «Ausmassregeln» wie folgt erläutert: