Vademecum: Leistungspositionen-Mix
Ist das Mischen von Leistungspositionen (LP) und Installationsteilepositionen (IT) oder von IT für den Zweckbau und IT für den Wohnungsbau erlaubt?
Die konsequente Anwendung nur eines Leistungspositionstyps (LP oder IT) ist nicht immer sinnvoll und meist nur mit LP möglich. Somit entfällt eine strikte Untersagung der gemeinsamen Anwendung. Hier soll den NPK-Anwendern anhand einiger Beispiele gezeigt werden, wann und in welcher Form ein Leistungsverzeichnis die unterschiedlichen Leistungspositionstypen enthalten kann.
Der Grundsatz
Vor dem Erfassen der auszuführenden Leistungen sollte aufgrund aller bekannten Gegebenheiten entschieden werden, welche Leistungspositionstypen für die geplanten Arbeiten geeignet bzw. die sinnvolleren sind. Dabei gilt es sowohl die objektbezogenen als auch die individuellen Aspekte zu berücksichtigen. Ist der Entscheid für einen Typ gefallen, so hat man sich grundsätzlich an diesen zu halten. Man beachte, dass die Gesamtheit der LP die der IT abdeckt – was umgekehrt nicht der Fall ist – und dass LP auf keinen Fall zur Erweiterung von IT einzusetzen sind, sondern als Zusatz dort, wo es keine entsprechenden IT gibt. Handelt es sich um Objekte, die installationstechnisch nicht dem Standard zugeordnet werden können, so empfiehlt es sich, das Leistungsverzeichnis mit einzelnen LP zu erfassen.
Beispiele für LP und IT
- In den IT-Kapiteln sind u. a. Leuchten und Schaltgerätekombinationen nicht enthalten. Diese sind mit den LP aus den Kapiteln 531, 543 und 574 zu erfassen.
- Auch bei «Leitungen ohne Apparat» sind die Positionen für die benötigten Apparate (z. B. Schalter und Steckdosen aus dem Kapitel 542 oder Sensoren aus dem 547) zu verwenden.
- IT für M + A sind exkl. Lieferung des Apparats. Hier wird lediglich die Lieferung des erforderlichen Apparats hinzugefügt.
- Bei Kabelbahnen und Brüstungskanälen sind Abschottungen und Durchbrüche separat aus den Kapiteln 512 und 514 zu erfassen.
Es wäre jedoch nicht korrekt, wenn man zu den IT für Fundamenterdung 583 311 001 oder 585 211 101 die Anschlusspunkte bzw. die zusätzlichen Anschlusspunkte und deren Leitungen aus dem Kapitel 521 einsetzen würde, da hierfür die entsprechende IT 583 311 002 zur Verfügung steht.
Beispiele für Zweckbau und Wohnungsbau
Die gemeinsame Verwendung der Kapitel 583, 584, 585 und 586 ist meist baulicher Natur. So können z. B. Schul- oder Geschäftshäuser mit Wohneinheiten bis zu den Wohnungsverteilern mit den Kapiteln 583 und 584 (Zweckbau), die Verteiler mit LP aus den Kapiteln 531 sowie 543 und die Wohnungen mit den Kapiteln 585 und 586 erfasst werden. Die gemeinsame Verwendung kann aber auch eine Absicht des Anwenders sein. Ist z. B. in einem Mehrfamilienhaus, das mit Installationsteilen für den Wohnungsbau erfasst wird, im Untergeschoss eine Kabelbahn zur Erschliessung der Steigleitungen vorgesehen, so kann deren Erfassung mit den Leistungspositionen aus dem Kapitel 514 oder mit den IT für Kabelbahnen aus dem Kapitel 583 erfolgen. Dass dabei ein Teil der in den Positionen für die Wohnungszuleitungen (585) enthaltenen Rohre nicht mehr benötigt wird, ist nicht zu berücksichtigen. Die hier erwähnten Beispiele sind nicht abschliessend. Der Entscheid, ob die Mischung von Leistungspositionstypen angebracht ist oder nicht, sollte für jedes Projekt überprüft werden, oder man soll sich auf allfällige Referenzobjekte berufen.
Zuletzt noch dies
- Installationsteile enthalten Durchschnittsmengen, diese können deshalb bei einzelnen Positionen abweichen. Mengenabweichungen berechtigen nicht zu nachträglichen Preisanpassungen.
- Weitere Ausmassbestimmungen finden Sie in den Positionen 502 031 100, 502 031 200, 502 032 100 und 502 532 200. Diese Ausmassbestimmungen gilt es einzuhalten, damit die aus den Plänen ersichtlichen Erfordernisse in die Kalkulation des Unternehmers einfliessen können.