Verhandlungen / Lohnanpassungen 2019
Die Verhandlungen für den neuen GAV schreiten langsamer voran als erwartet, so dass sie aller Voraussicht nach nicht vor Ende Jahr abgeschlossen werden können. Da der geltende GAV von keiner der Vertragsparteien gekündigt wurde, läuft der GAV automatisch für ein Jahr weiter (vgl. Artikel 18.3 des geltenden GAV).
Die Paritätische Landeskommission (PLK) hat zu Beginn der Verhandlungen über den neuen GAV vereinbart, dass die Lohnanpassungen für 2019 integraler Bestandteil dieser Verhandlungen sind. Diese sollten in der Sitzung vom 6. Dezember 2018 stattfinden.
Gemäss Artikel 10.6 des aktuellen GAV werden die Löhne bis zu einer Jahresteuerung von 1% (Stand 30.09. des betreffenden Jahres) automatisch und generell angepasst. Über den massgebenden Zeitraum betrug die Jahresteuerung genau 1%. Die Löhne sind deshalb für das Jahr 2019 generell um 1% anzuheben. Damit ist die Teuerung ausgeglichen.
Der VSEI geht davon aus, dass alle weiteren Anpassungen den Lohn betreffend Teil der Verhandlungen zum GAV sind. Über deren Resultate werden wir sie zu gegebener Zeit informieren