Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

Mit der Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) wollen die Kantone zur Erreichung der Ziele des Bundes für den Gebäudebereich beitragen. EIT.swiss setzt sich dafür ein, dass die revidierten MuKEn ehrgeizige und umsetzbare Massnahmen enthalten. 

Energieverbrauch von Gebäuden ist Sache der Kantone

Seit 1992 erarbeiten die Kantone Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn). Die in fast allen Kantonen geltenden MuKEn 2014 sollen bis Ende 2025 auf den neuesten Stand gebracht werden. Auf Basis der im August 2022 verabschiedeten energie- und klimapolitischen Grundsätze für den Gebäudebereich haben die Kantone eine inhaltliche Stossrichtung vorgegeben.

Energiehub Gebäude

Kern ist das Verständnis der Gebäude als Energiehub: Neubauten sollen energieeffizient sein, sich vollständig mit erneuerbarer Wärme versorgen, einen angemessenen Teil selbstproduzierter Elektrizität liefern, vermehrt mit digitalen Technologien bestückt werden und über den gesamten Lebenszyklus möglichst wenig graue Energie verbrauchen.

EIT.swiss sieht für die Zielerreichung vier Schwerpunkte: Die vollständige Energieautonomie von Wohnbauten durch den Ausbau von Photovoltaik und Speichersystemen, eine weitgehende Ausstattung mit automatischen Systemen zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen, die konsequente Betriebsoptimierung während des gesamten Lebenszyklus sowie Verbindung in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch ZEV und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften LEG, um mehr Elektrizität ins Netz einzuspeisen. Die Massnahmen dürfen sich nicht mehr nur auf Neubauten beschränken: Gebäudeautomation und Ausstattung mit Photovoltaik sollen für Neubauten immer und für Bestandesbauten wo technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar zur Pflicht werden. Die Gebäudeautomation sollte insbesondere Lichtanlagen und Raumlüftung umfassen. Bei der Eigenstromerzeugung ist die Erhöhung der Watt pro Quadratmeter und die Aufhebung der Obergrenze angezeigt. Weiter sollen Gebäude einen Beitrag an die Elektrifizierung verschiedener Gesellschaftssysteme leisten, z.B. indem Neubauten grundsätzlich mit Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität bestückt werden und bei Bestandesbauten ein Recht auf Nachrüstung damit eingeführt wird. Gleichzeitig sollen die MuKEn dem Prinzip der Technologieneutralität verpflichtet bleiben, um die technologische Entwicklung nicht einzuschränken. 

Schnellere Verfahren

Die Umsetzung der MuKEn 2014 ist immer noch nicht abgeschlossen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die MuKEn 2025 in nützlicher Frist einen Beitrag an die Energie- und Klimapolitik leisten können. Um den Prozess zu beschleunigen ist es denkbar, Teile der MuKEn, die keine geografisch bedingten Eigenheiten betreffen, ins Bundesrecht zu übernehmen.

EIT.swiss fordert in den neuen MuKEn:

  • eine Vorgabe zur Mindestausstattung mit Photovoltaik und Gebäudeautomation von Neu- und Bestandesbauten 
  • die Sicherstellung der Betriebsoptimierung während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.
  • Erleichterungen für die Bildung von ZEV und LEG 
  • einen Anspruch auf die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in allen Wohngebäuden.
  • die Überführung Teile der MuKen ins Bundesrecht zur Beschleunigung der Verfahren
  • und technologieneutrale Vorgaben.