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Verbot von Leuchtstofflampen ab 2023
Der Ersatz von ineffizienten Beleuchtungsanlagen fällt in das Tätigkeitsgebiet der Elektroinstallateure. Energieeffizienz, Energiekosten, Lampenverbote, verlängerte Lebensdauer und besseres Licht sind die wichtigsten Gründe, bestehende Anlagen jetzt mit LED zu sanieren.
Die Beleuchtung trägt 12 Prozent zum Gesamtstromverbrauch bei. Dies entspricht ca. 7 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Fachleute schätzen, dass mit geeigneten Massnahmen rund die Hälfte davon, also 3,5 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, eingespart werden könnten (Quelle SLG). Es lohnt sich deshalb, für die Energieoptimierung bei der Beleuchtung etwas genauer hinzuschauen. Dank effizienten LED und intelligenter Sensorik sind gemäss Erfahrungen bei Sanierungen sogar bis zu 80 Prozent Energieeinsparung möglich. Das bedeutet unter dem Strich markant tiefere Betriebskosten und je nach Strommix weniger CO2-Ausstoss – bestechende Argumente für den Ersatz von bestehenden Beleuchtungen. Der Branchenverband FVB setzt sich für die Erneuerung der Anlagen ein und schreibt, dass in den besten Fällen Amortisationszeiten von nur zwei Jahren durchaus realistisch sind.
Quecksilber beschleunigt das Verbot
Neben der besseren Effizienz der Leuchtmittel, der Möglichkeit, sie mit einer intelligenten Sensorik zu verbinden und den daraus resultierenden Einsparungen gibt es mittlerweile noch weitere Gründe, die den Ersatz bestehender Anlagen nahelegen. So wurden in den letzten Jahren schrittweise viele Lichtquellen auf Grund ihrer schlechten Energieeffizienz verboten und vom Markt genommen. Des Weiteren werden ab 2023 viele konventionellen Lampen verboten. Dem neusten und auch einschneidendsten Lichtquellenverbot liegt jedoch nicht fehlender Effizienz zugrunde, es hat vielmehr mit dem Quecksilber-Gehalt der Lichtquellen zu tun. Gemäss der EU-Richtlinie 2011/65/EU dürfen in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Quecksilber enthalten (RoHS, Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).
Neue Technologien stehen zur Verfügung
Für die Leuchtmittelindustrie wurden vor elf Jahren, mangels Alternativen, diverse Ausnahmen beschlossen: Lichtquellen durften kleine Mengen Quecksilber enthalten, die je nach Leistung, Lampentyp und Anwendung genau definiert waren. Im Jahr 2015 und 2020 stellte die Leuchtmittel-Industrie Anträge auf Verlängerung dieser Ausnahmen. Dadurch blieben die Ausnahmeregelungen so lange gültig, bis die zuständige EU-Kommission über den jeweiligen Antrag entschieden hatte. Im März 2022 hob sie den grössten Teil der Ausnahmeregelungen auf. In ihrer Begründung verweist sie auf die heute verfügbaren Alternativen mit LED-Technologie. Da die Schweiz die RoHS mit der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) fast vollständig in nationales Recht übernommen hat, gelten die Regelungen der RoHS jetzt auch für die Schweiz.
Konkret bedeutet dies, dass die betroffenen Produkte die Anforderungen der EU nicht mehr erfüllen und somit herkömmliche Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) ab Februar 2023 sowie T5- und T8-Leuchtstofflampen ab August 2023 nicht mehr in die Schweiz importiert bzw. neu in den Handel gebracht werden dürfen. Noch vorhandene Restbestände dürfen bis zu einem definierten Stichtag weiterhin abverkauft werden.
Betroffen sind zwei grosse Gruppen von Lichtquellen:
• Stabförmige Leuchtstofflampen T5 / T8 mit einem Durchmesser von 16 / 26 mm. Diese Lichtquellen dürfen ab 24. August 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sie werden heute in grossen Mengen in Langfeldleuchten als Ein-/Aufbau- sowie Pendelleuchten eingesetzt.
• Kompaktleuchtstofflampen, alle Leistungen und Bauformen. Hier gilt das Verbot ab 24. Februar 2023. Das Einsatzgebiet dieser Lichtquellen erstreckt sich von Downlights über Wand-/Deckenleuchten bis zu Stehleuchten im Bürobereich.
Neues Licht schafft Qualität
Auch abgesehen von den Verboten spricht in der Praxis viel für LED als Leuchtmittel. So zeigen zahlreiche realisierte Licht-Sanierungsprojekte, sofern sie hochwertig ausgeführt wurden, dass LED-Leuchten viele Vorteile aufweisen. «Verbote sind das eine, der Mehrwert einer neuen Beleuchtung das andere, und er überwiegt. Gutes Licht ist wertvoll!», sagt Daniel Cathomen, Präsident des FVB. So ist die Lichtqualität hochwertiger LED-Leuchten deutlich besser als jene der alten «Röhren». Unterschiedliche, auf die Bedürfnisse der Nutzenden abgestimmte Kelvin-Werte sowie die Möglichkeit, Lichtquellen besser zu dimmen, sind weitere grosse Vorteile der LED-Technologie. Denn tageslichtabhängiges Dimmen spart zusätzlich Energie. Dieser Aspekt wird bei den LEDs oft unterschätzt. Wo es gewünscht wird, zum Beispiel im Spitalumfeld, lässt sich mit circadianischem Licht, also einem dem Tageslicht nachempfunden Licht, das Wohlbefinden der Patienten steigern. Deren Medikation kann dadurch beispielsweise verringert werden. Ein Projekt aus dem Kantonsspital Luzern hat diesen Umstand bereits bewiesen. Aber auch in Industrie- oder Büroanwendungen sowie im Detailhandel wird zunehmend darüber nachgedacht, den Mitarbeitenden mit Human Centric Light die Arbeit zu erleichtern. Auch bei der Lebensdauer haben LED-Lösungen die Nase vorne. Während bei Fluoreszenz- und Kompaktfluoreszenzlampen nach 6'000 - 15'000 h ein Lichtquellenwechsel notwendig wird, ist bei einer qualitativ guten LED-Beleuchtung erst nach 50'000 oder gar 75'000 Betriebsstunden das Ende der Nutzlebensdauer erreicht.
Grosses Potenzial
Für die Elektroinstallations-Branche entstehen durch diese einschneidenden Änderungen eine grosse Anzahl neuer Chancen. So kann bei bestehenden Kunden die Sanierung älterer Beleuchtungsanlagen geplant werden, oder aus laufenden Serviceverträgen entstehen Neuinstallationen für die Beleuchtung.
«Neben der Energieeffizienz wird neu auch der Quecksilbergehalt zum Ausschlusskriterium für Lichtquellen.»
«Beleuchtungssanierungen ergeben gutes Licht – gutes Licht ist wertvoll!»
«Gutes Licht ist wertvoll und quecksilberfrei!»
«Verbote sind das eine, der Mehrwert einer neuen Beleuchtung das andere, und der überwiegt.»