Strategie Stromnetze

Als Vertreter der Elektrobranche setzt EIT.swiss sich für eine hohe Stromversorgungsqualität ein.

Bessere Netzentwicklung

Stromausfälle haben sowohl für die Bevölkerung als auch die Wirtschaft negative Folgen. Sichere und leistungsfähige Stromnetze sind deshalb unentbehrlich. Bund und Parlament haben mit der sog. Strategie Stromnetze (16.035 „Bundesgesetz über Um- und Ausbau der Stromnetze“) die Grundlage gelegt, um die Stromversorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Der Fokus der Strategie Stromnetze liegt vor allem auf der Netzoptimierung, der Netzverstärkung und dem Netzausbau. Die damit verbundenen Änderungen des Elektrizitätsgesetzes (EleG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 in Kraft treten. Sie sollen dafür sorgen, dass rechtzeitig bedarfsgerechte Stromnetze zur Verfügung stehen. Dazu wird der Versorgung mit elektrischer Energie ein „nationales Interesse“ zugeschrieben. Dies bedeutet, dass Gerichte bei einer Interessenabwägung der Stromversorgung die höchste Bedeutung beimessen müssen. Ausserdem wird die Stromversorgung gegenüber anderen nationalen Interessen, wie dem Natur- und Landschaftsschutz, als gleichwertig anerkannt. Damit wird die Planung und der Bau der Stromnetze erleichtert und im Endeffekt auch die Versorgungssicherheit erhöht. Um die Netzentwicklung zu verbessern, regelt die Strategie Stromnetze die Zusammenarbeit der Netzbetreiber bei der Netzplanung. Sie müssen sich neu aufeinander abstimmen und die dazu nötigen Unterlagen unentgeltlich gegenseitig zur Verfügung stellen. Ebenfalls neu ist die Förderung von intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsystemen durch den Bundesrat. Damit lassen sich der tatsächliche Energiefluss und dessen zeitlicher Verlauf aufzeichnen sowie die Erzeugung oder Speicherung von Strom fernsteuern. So ist nicht nur der stabile Netzbetrieb garantiert, sondern es kann auch der Eigenverbrauch optimiert werden. Das kommt vor allem der durch die Energiestrategie 2050 geforderten Erhöhung der Energieeffizienz zugute. Auf eine Liberalisierung des Zählermarkts haben Bundesrat und Parlament aber bewusst verzichtet. Diese ist Teil der nächsten Revision des StromVG.

Förderung erneuerbarer Energien

Sachfremd wirkt hingegen der Entscheid des Parlaments, dass Energieversorger die Gestehungskosten für Strom aus erneuerbarer Quelle bis zum Auslaufen der Marktprämien nach Art. 30 EnG den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anlasten dürfen. Damit profitieren nur Grosskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100‘000 kWh von günstig zugekauftem Strom. Das Parlament erhofft sich dadurch eine stärkere Förderung der erneuerbaren Energie, insbesondere der Wasserkraft. Die Massnahme ist zurecht umstritten: Eine Strategie Stromnetze sollte auf die Netze und nicht die Produktion von Energie ausgerichtet sein. Mit der geplanten vollständigen Liberalisierung des Strommarkts würde diese Förderung indes sowieso wegfallen, da keine gebundenen Kunden mehr existierten.

Forderungen:

  • EIT.swiss begrüsst die Förderung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme und befürwortet die vollständige Liberalisierung des Zählermarkts zur weiteren Optimierung der Energieeffizienz.
  • EIT.swiss lehnt die Unterstützung erneuerbarer Energien in der Stromnetzstrategie ab. Diese gehört ins Energiegesetz.
  • EIT.swiss begrüsst die Anerkennung der Stromversorgung als nationales Interesse