Die versicherten Betriebe der Suva profitieren 2022 von ausserordentlichen Abzügen bei den Prämien
Im Corona-Jahr 2020 sind weniger Unfälle passiert. In vielen Branchen führte dies zu tieferen Kosten. Darüber hinaus hat die Suva im vergangenen Jahr erfreuliche Anlageerträge erzielt. Die Bruttoprämien der Klasse Elektroinstallationen, Netzbau sinken sowohl in der Berufs- als auch in der Nichtberufsunfallversicherung.
Die Corona-Pandemie führte im vergangenen Jahr in vielen Branchen zu weniger Unfällen. Zwar stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Fall leicht an, aber insgesamt resultiert ein deutlicher Überschuss in der versicherungstechnischen Rechnung. Da Überschüsse der Suva direkt den versicherten Betrieben zu Gute kommen, profitieren die Kunden 2022 von tieferen Prämien. Die Art der Erstattung dieser Überschüsse ist durch die gesetzlichen Grundlagen bestimmt. Sie erfolgt durch einen Abzug auf den Prämien für das Jahr 2022.
Überschüsse aufgrund von Covid-19
Die Höhe des Abzuges, der sich im Zusammenhang mit den Covid-19-Überschüssen ergeben hat, wird in Prozent der Nettoprämien bestimmt. Diese Prozentsätze werden für jede Klasse der Berufs- und der Nichtberufsunfallversicherung in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit individuell festgelegt. Innerhalb der Branche respektive Klasse ist der Prozentsatz für alle versicherten Betriebe gleich. In der Klasse Elektroinstallationen, Netzbau (55D) beträgt der Abzug in der Berufsunfallversicherung (BUV) 6 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) 9 Prozent der Nettoprämie 2022.
Ausserordentliche Anlageerträge
Darüber hinaus hat die Suva trotz Krise erfreuliche Anlageerträge erzielt. Dadurch kann sie eine ausserordentliche Prämienreduktion gewähren. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 Prozent der Nettoprämien 2022 und ist für alle Klassen der BUV und NBUV gleich. Aufgrund der Reduktionen der Covid-19-Überschüsse und den hohen Anlageerträgen entlastet die Suva ihre versicherten Betriebe per 2022 insgesamt um 779 Mio. Franken.
Senkung der Bruttoprämien in der BUV
In der Klasse Elektroinstallationen, Netzbau (55D) konnte letztes Jahr das bestehende Defizit der Klasse merklich reduziert werden. Dies führt dazu, dass bei der grossen Gruppe der Elektroinstallateure (Unterklassenteil 55D A0) der Basissatz nicht wie angekündigt nach oben angepasst werden musste und somit bei netto 1,4640 Prozent verbleibt.
Im der kleineren Unterklassenteil Installation von Kommunikations- und Multimediasystemen (55D AK) ist der Risikoverlauf momentan recht stabil. In der letzten Zeit reichte die eingenommene Prämie nicht aus, um das Risiko zu decken. Dadurch ist es notwendig den Basissatz um eine Stufe zu erhöhen (von netto 0,6710 Prozent auf 0,7040 Prozent).
Dank den ausserordentlichen Prämienreduktionen bedeutet dies gleichwohl, dass die Bruttoprämiensätze im Unterklassenteil 55D A0 um etwa 18 Prozent und im 55D AK um ungefähr 14 Prozent gesenkt werden können.
Weiterhin ein grosses Thema bei den Elektrikern sind die asbestbedingten Berufskrankheiten. So sind in den letzten 10 Jahren 99 Personen an den Folgen von Asbest gestorben. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum kam es zu 12 tödlichen Arbeitsunfällen.
Stabiler Risikoverlauf in der NBUV
Auch in der NBUV entwickelt sich der Risikoverlauf stabil. Dieses bedeutet, dass der Basissatz im Vergleich zum Vorjahr bei netto 2,0610 Prozent bestehen bleibt. Mit den beiden ausserordentlichen Abzügen reduziert sich der Bruttoprämiensatz jedoch gegenüber dem Vorjahr um etwa 21 Prozent.
Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können allerdings erheblich von den Basissätzen abweichen, da diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Suva-Agentur gerne zur Verfügung.