Entwicklung der Suva-Prämien
Die Suva ist solide unterwegs, auch in stürmischen Zeiten. Alle gesetzlichen Ansprüche der Versicherten sind auch in der aktuell finanziell angespannten Lage gedeckt. Zwar bleiben die Nettoprämiensätze für 2021 unverändert, da aber die Ausschüttung der ausserordentlichen Anlageerträge in der Berufsunfallversicherung (BUV) wegfällt, werden die Bruttoprämien in der BUV um rund 10 Prozent erhöht.
Die Suva weist Ende 2019 ein Anlagevermögen von 54 Milliarden auf. Damit ist die Suva weiterhin solide finanziert und hat genügend Rückstellungen und Eigenmittel, um die zukünftigen Leistungen aus allen bereits ereigneten Unfällen und Berufskrankheiten decken zu können sowie die heute absehbaren finanziellen Belastungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der aktuellen Börsenlage zu verkraften. Alle gesetzlichen Ansprüche der Versicherten sind somit gedeckt.
Entlastung während der Coronavirus-Pandemie
Die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wirkten sich auch auf die aktuelle Entwicklung der Unfallzahlen aus. Der Rückgang der gemeldeten Unfälle bis zum 10. Mai 2020 macht rund 5 Prozent der üblicherweise in einem ganzen Jahr gemeldeten Unfälle aus. Es ist geplant, in der Berufsunfallversicherung keine Prämien auf die durch die Corona-Kurzarbeitsentschädigung gedeckten Lohnanteile zu erheben. Aktuell prüft die Suva zusammen mit dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV und den übrigen Unfallversicherern, wie diese geplante Prämienanpassung in der Berufsunfallversicherung am besten umgesetzt werden kann.
Neue Schätzungen bei den Asbestfällen
Die Kosten asbestbedingter Berufskrankheiten betrug in den letzten zehn Jahren in der Klasse 55D (Elektroinstallationen, Netzbau) rund 80 Millionen Franken, was mehr als 20 Prozent des Gesamtaufwandes ausmacht. Dabei sind über 100 Personen an den Folgen einer asbestbedingten Berufskrankheit gestorben. Die neusten Prognosen zeigen, dass das Thema Asbest insbesondere die Branche der Elektriker auch in den kommenden Jahrzehnten belasten wird. Es wird damit gerechnet, dass in den nächsten 20 Jahren rund 390 Personen in der Branche der Eklektiker an den Folgen von Asbest sterben werden. Dabei rechnet man mit zusätzlichen Aufwendungen von 190 Millionen Franken
Erhöhung des Bruttoprämiensatzes in der Berufsunfallversicherung
Die Klasse 55D weist nach wie vor ein Defizit auf. Die Erhöhungen des Basissatzes in den vergangenen Jahren haben nicht gereicht, die steigenden Aufwendungen der Asbestfälle vollständig zu kompensieren. Da dieses Jahr in der BUV die Prämienreduktion von 11 Prozent aus den guten Anlageperformance wegfällt, verzichtet die Suva darauf, die Basissätze bei den Elektroinstallationsgeschäften (Unterklassenteil 55D A0) anzuheben (bleibt netto bei 1,4640 Prozent). Ebenso erfährt der kleinere Unterklassenteil 55D AK (Installation von Kommunikations- und Multimediasystemen) keine Anpassung (bleibt netto bei 0,6710 Prozent). Mit diesem Vorgehen verhindert die Suva einen drastischen Anstieg der Prämie, jedoch kann so die notwendige Reduktion des Defizites nicht erreicht werden. Mit der zusätzlich prognostizierten Erhöhung der Asbestfälle, ist damit zu rechnen, dass die Basissätze in den nächsten Jahren wieder erhöht werden müssen.
Dass das Risiko in den letzten Jahren trotz den unerwarteten hohen Aufwendungen für Asbestfälle nicht stärker gestiegen ist, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Anzahl Unfälle pro Vollbeschäftigten infolge umsichtiger Unfallprävention in den letzten 15 Jahren um rund 25 Prozent zurückgegangen sind.
Stabile Prämien in der Nichtberufsunfallversicherung
Der Risikoverlauf in der Klasse 55D ist äusserst stabil. Dieses bedeutet, dass der Basissatz bei netto 2,0610 Prozent beibehalten wird. Auch die Bruttoprämie bleibt unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Die effektive Prämienentwicklung der einzelnen Betriebe hängt von deren Tätigkeit sowie deren Risikoverlauf ab und kann somit von den Basissätzen abweichen.