Bundesrat will den Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen
Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) beauftragt, weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze vertieft zu prüfen und ihm bis Ende März 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den nötigen gesetzlichen Anpassungen auf Gesetzesstufe vorzulegen. Parallel prüft das UVEK Anpassungen auf Verordnungsstufe und unterbreitet dem Bundesrat bis Ende November 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage.
Mit dem Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze («Strategie Stromnetze») gelten seit 2019 neue Rahmenbedingungen für den rascheren und koordinierten Ausbau der Stromnetze in der Schweiz. Die Bewilligungsverfahren konnten damit jedoch nicht wesentlich beschleunigt werden. Viele Leitungsprojekte im Übertragungsnetz von Swissgrid brauchen auch jetzt noch rund 15 Jahre bis zur Realisierung.
Kommt hinzu, dass der Zustand des Übertragungsnetzes laut Swissgrid schlechter ist, als bisher angenommen. Um das Netz instand zu halten, müssen innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahre für rund 25 Prozent des Netzes der Swissgrid kurzfristig Sofortmassnahmen ergriffen und parallel dazu die ordentlichen Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren gestartet werden. Es ist daher mit einer Vervielfachung der Anzahl der Stromleitungsprojekte und der damit verbundenen Verfahren zu rechnen.
Neben der Instandhaltung muss das Übertragungsnetz auch dringend ausgebaut werden. Um den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betrieb des Schweizer Stromsystems zu gewährleisten, müssen bestehende sowie in Zukunft drohende Engpässe beseitigt werden. Hinzu kommt schliesslich der sich aus der Energiestrategie 2050 ergebende sukzessive Wechsel von zentralen auf dezentrale Produktionskapazitäten.
Das UVEK prüft daher zusätzliche Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe, um diese Verfahren weiter zu beschleunigen. Dazu gehören beispielsweise die Optimierung der bundesinternen Verfahrens- und Bereinigungsprozesse bei Projekten im Sachplan Übertragungsleitungen, gesetzliche Vorgaben zur Technologiewahl zwischen Freileitung oder Kabel, der Verzicht auf ein Sachplanverfahren für den Ersatz oder die Sanierung bestehender Leitungen auf bestehenden Trassees oder der Verzicht auf eine Plangenehmigung für Niederspannungsverteilnetze in Bauzonen. Bis Ende März 2024 legt das UVEK dem Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage für Änderungen auf Gesetzesstufe, bis Ende November 2024 zu den Anpassungen auf Verordnungsstufe vor.
Quelle: BFE