Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für die energieintensive Industrie verbessern
Der Bundesrat hat am 22. Mai 2024 eine Aussprache zur Sicherung des metallischen Kreislaufs in der Schweiz geführt. Der Umbau des Energiesystems und die Dekarbonisierung fordern die energieintensive Industrie. Zahlreiche Instrumente des Bundes können die Unternehmen hierbei zweckmässig unterstützen. Im Vordergrund stehen die bereits verfügbaren und ab 2025 neu eingeführten energie- und klimapolitischen Fördermassnahmen.
Die Motion Zanetti (22.4447) verlangt die Abfederung von allfälligen Marktungleichgewichten, die aufgrund von Massnahmen in der EU in der Stahl- und Aluminiumindustrie entstanden sind. Angesichts des schwierigen internationalen Marktumfelds setzt sich der Bundesrat weiterhin auf allen Ebenen und in allen relevanten Gremien gegen protektionistische Massnahmen im Ausland und gegen daraus resultierende Marktverzerrungen ein. Jüngst hat er die Anstrengungen, um mit der EU eine Lösung bezüglich der sogenannten Stahlschutzmassnahmen zu finden, noch einmal intensiviert. Der Bundesrat fordert, dass die Schweiz von diesen Massnahmen ausgenommen wird oder dass diese so ausgestaltet werden, dass sie den bilateralen Handel nicht beeinträchtigen.
Der Bundesrat bekräftigt aber, dass er sich nicht auf einen Subventionswettlauf einlassen will. Er ist überzeugt, dass sich die energieintensiven Unternehmen in der Schweiz unter anderem dank den bereits bestehenden[1] und den neuen, ab 2025 verfügbaren Förderprogrammen im Bereich der Energie- und Klimapolitik im Wettbewerb behaupten können. Insbesondere erlaubt die Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 des revidierten CO2-Gesetzes und des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), diese Unternehmen in ihren Dekarbonisierungsanstrengungen mit Investitionsbeiträgen zu unterstützen.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Energiepreise seit einem guten Jahr wieder deutlich gesunken sind und sich auch bei den Netzkosten eine Entspannung abzeichnet. So wird beispielsweise der Zuschlag auf das Netznutzungsentgelt für die Stromreserve im Tarifjahr 2025 von derzeit 1,2 Rp./kWh auf 0,23 Rp./kWh zurückgehen. Um eine weitere Entlastung zu erzielen, will der Bundesrat die Möglichkeit prüfen, dass sich besonders energieintensive industrielle Grossverbraucher von diesem Zuschlag befreien lassen können, wenn diese ihren Betrieb im Falle einer Strommangellage reduzieren oder einstellen und dafür die Stromreserve nicht in Anspruch nehmen würden (sog. Opt-Out).
Quelle: WBF