Tödlicher Unfall wegen unvollständiger baubegleitender Erstprüfung
2019 tötet ein automatisches Kippfenster/Dachfenster eine Frau in Basel. Haben Elektroinstallateure gepfuscht?
Zwei Elektroinstallateure (35 und 36) sind am 18. Januar 2023 wegen fahrlässiger Tötung vom Strafgericht Basel zu bedingten Strafen verurteilt worden. Sie hatten ein Dachfenster einer Wohnung mit einer automatischen Schliessfunktion ausgerüstet. Eine junge Frau (28) wurde im Jahr 2019 darin eingeklemmt und verunglückte bei dem Zwischenfall tödlich.
Der eine Elektroinstallateur wurde zu 160 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt, sein Vorgesetzter zu 150 Tagessätzen zu 140 Franken. Für beide bedingte Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Zudem müssen sie der Mutter der tödlich verunglückten Frau eine Genugtuung von 10 000 Franken sowie eine Parteientschädigung von etwa 7400 Franken bezahlen. Die Richterin kam zum Schluss, dass die beiden Beschuldigten das Fenster als betriebsbereit deklariert hatten, obschon ein Sicherheitsdefizit bestand. «Die Gefahr wurde mit dieser Umrüstung geschaffen», sagte die Richterin.
«Es tut mir von ganzem Herzen leid, was passiert ist», sagte der beschuldigte Elektroinstallateur. Auch sein Vorgesetzter sprach sein Beileid an die Angehörigen aus, beteuerte aber, als ausführendes Unternehmen nicht für den Unfall verantwortlich zu sein.
Als es am 2. August 2019 zu regnen begann, löste dies die Regenautomatik aus. Das Fenster begann sich zu schliessen und klemmte die Frau, die am Fenster stand, am Hals ein. Sie hatte keine Chance und überlebte nicht. Schuld am Tod sind die zwei Elektroinstallateure. Sie mussten sich vor dem Basler Strafgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Denn: Bei der Regenautomatik hatten sie keinen Sicherheitsmechanismus installiert, der bei Widerstand eine Schliessung des Fensters gestoppt hätte.
Gutachter: Unterlagen der Prüfung fehlen
Die Automatik war im Winter 2017 installiert worden. Am Ende sei eine «unvollständige baubegleitende Erstprüfung» durchgeführt worden, heisst es in der Anklageschrift. Der verantwortliche Elektronistallateur habe nur den Regensensor mehrfach ausgelöst und damit lediglich das automatische Schliessen getestet. Auch sein Vorgesetzter habe nicht kontrolliert, ob bei Widerstand der Schliessvorgang gestoppt wird. Dabei wäre das Pflicht gewesen.
Die Erstprüfung der Installation muss durch den Monteur erfolgen. Im Optimalfall sollte eine Drittperson als kontrollberechtigter Experte noch den Sicherheitsnachweis erbringen, sagte ein Gutachter vor Gericht. Sicher sei, dass eine erste Prüfung durch die Angeklagten hätte stattfinden müssen. «Funktioniert die Installation so, wie sie sollte? Besteht eine mechanische Gefahr?», erklärte der Experte. «Das Fenster geht bei Regen automatisch zu. Verschiedene Produkte werden zusammengebaut. Der Elektroinstallateur muss kontrollieren, ob das Konstrukt so sicher ist.» Unterlagen zu dieser Erstprüfung fehlen.
Das Fenster hatte in diesem Fall weder vor noch nach der Installation eine Sicherung eingebaut, die es bei Kontakt mit einem Hindernis stoppt, gibt die Richterin zu bedenken. Der Experte erklärte: «Vor dem Einbau der Automatik musste man zuschliessen und eine Taste drücken. Das heisst, man hatte das Fenster im Blick, wenn es schliesst. Lässt man den Schalter los, stoppt die Schliessung. Bei dem automatischen Fenster geht es automatisch zu.» «Hier ist klar: Wir haben eine Automation ohne Sicherheitsinstallation», sagte der Gutachter. Auch bei der periodischen Überprüfung der Elektroinstallationen alle 20 Jahre würde ein solches Konstrukt ausser Betrieb gesetzt.