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KMU keine unnötigen Kosten aufbürden

Der Administrativaufwand im Auftrag des Bundes nimmt ständig zu. Es wäre an der Zeit, auch hier das Verursacherprinzip anzuwenden und diese Kosten dem Bund zu belasten. 

Im November 2020 wurde die Konzernverantwortungsinitiative wegen fehlendem Ständemehr knapp abgelehnt. Diese Volksinitiative forderte, dass Unternehmen Massnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen in sämtliche Geschäftsabläufe einbauen. Bundesrat und Parlament erachtete damals aber ein Alleingang der Schweiz als schädlich und kontraproduktiv für unsere Wirtschaft. Deshalb hatte das Parlament einen Gegenvorschlag erarbeitet, der nur für die grössten Unternehmen neue Pflichten zur Berichterstattung in der Nachhaltigkeit vorsieht. Nach der Ablehnung der Volksinitiative ist dieser Gegenvorschlag heute geltendes Recht.  

Nun will der Bundesrat diese Regeln weiter verschärfen und hat eine entsprechende Vernehmlassung gestartet. Künftig soll analog zu den Regeln in der EU eine noch grössere Anzahl Unternehmen über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korruption sowie die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen. Analog dazu sollen auch in der Schweiz Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zur Berichterstattung verpflichtet werden. Ausserdem sollen diese Berichte zusätzlich durch ein externes Revisionsunternehmen überprüft werden.  

Eine solche Verschärfung ist abzulehnen. Die Vorlage würde KMU neue Kosten aufbürden. Statt die Unternehmen ständig mit neuen bürokratischen Vorschriften und Kosten zu belasten, sollten unnötige Regulierungen abgebaut werden. Der Bundesrat macht das Gegenteil. Neben der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, sind dessen gesamten Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen Lieferketten betroffen. Dazu gehören auch die Tätigkeiten von Drittunternehmen. Auch die Elektrobranche und das Ausbaugewerbe, die Dienstleistungen zu Gunsten solcher Unternehmen erbringt, sind in Pflicht genommen. Denn die von der Regulierung direkt erfassten Unternehmen werden die Berichterstattungspflichten wohl oder übel an ihre KMU-Lieferanten weitergeben.  

Die daraus entstehenden Zusatzkosten haben wir als KMU selbst zu tragen. Es scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass unsere Aufwendungen zu Gunsten des Staates unentgeltlich zu erfolgen haben. Beispiele finden sich im Bereich der Mehrwertsteuer, der LSVA oder der Lohnkontrolle gemäss Gleichstellungsgesetz. Dies sollten wir korrigieren und verlangen, dass die Bürokratie reduziert wird. Will sich der Staat hier nicht bewegen, soll er diese Arbeiten fair entschädigen. Als mögliche Lösung könnte ein Ansatz analog den Quellensteuerabrechnungen dienen. Immerhin sind die Gewerbebetriebe wichtige Steuereintreiber für den Bund, die je nach Situation auch noch vorübergehend das Inkassorisiko tragen müssen. 

Ich habe mit meinem Vorstoss «Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes sind nicht gratis» den Bundesrat damit beauftragt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass alle Unternehmen für Aufwendungen, welche im Auftrag des Bundes getätigt werden, von diesem auch angemessen entschädigt werden. Nachdem sich staatliche Stellen konsequent auf das Verursacherprinzip berufen und für alle möglichen Tätigkeiten Gebühren und Abgaben verlangen, muss dieses Prinzip auch umgekehrt gelten. 

Matthias Samuel Jauslin
Matthias Samuel Jauslin

ist seit 2015 Mitglied des Nationalrats, Mitglied der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sowie Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Er ist Geschäftsführer und Hauptaktionär eines Unternehmens, das im Bereich Elektroanlagen, Telematik und Automation tätig ist.