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EIT.swiss empfiehlt Zustimmung zur Reform AHV 21
Am 25. September 2022 findet die Volksabstimmung über die Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) statt. EIT.swiss erachtet die Reform als zwingend notwendig und empfiehlt die Annahme der Vorlage.
Seit Jahren sind die Versuche, die AHV langfristig zu sanieren, an der Urne gescheitert. Inzwischen ist der Reformstau so gross, dass zwingender Handlungsbedarf besteht. Die steigende Lebenserwartung und der Eintritt der geburtenstarken Babyboom-Generation ins Rentenalter haben den finanziellen Druck verschärft. Ab 2025 wird das Umlageergebnis in der AHV negativ sein und bis 2032 wird das Defizit auf 4,7 Mrd. Franken ansteigen. Die kumulierte Finanzierungslücke der Jahre 2023 bis 2032 bemisst sich auf 16 Mrd. Franken. In Anbetracht dieser düsteren Aussichten haben der Bundesrat und das Parlament eine Vorlage ausgearbeitet, welche die Finanzen der AHV zumindest für die nächsten zehn Jahre sichern und das Niveau der Rentenleistungen erhalten soll.
Wichtigste Massnahmen im Überblick
Eine nachhaltige Reform der AHV kann nur gelingen, wenn leistungs- und finanzierungsseitig Massnahmen getroffen werden. Entsprechend haben Bundesrat und Parlament für die AHV 21 folgende Massnahmen festgelegt:
- Das Referenzalter für Männer und Frauen wird in der AHV und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf 65 Jahre angeglichen. Die Anhebung des Frauenreferenzalters von 64 auf 65 erfolgt etappenweise (drei Monate pro Jahr).
- Für neun Jahrgänge sieht die Vorlage Ausgleichsmassnahmen für Frauen vor. Sie erhalten einen lebenslangen AHV-Zuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen. Der Zuschlag ist nach Geburtsjahr und durchschnittlichem Jahreseinkommen abgestuft.
- Der Rentenbezug wird flexibilisiert. Neu ist die Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren möglich. Ein Rentenvorbezug ist frühestens drei Jahre vor dem Referenzalter denkbar. Neu ist auch ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand durch die Gewährung eines Teilrentenvorbezugs bzw. -aufschubs vorgesehen.
- Es werden auch Anreize für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit ab 65 geschaffen: Nach Erreichen des Referenzalters können AHV-Beiträge auch auf kleinen Löhnen bezahlt werden. Der aktuell gültige Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat wird freiwillig. Nach dem Referenzalter geleistete AHV-Beiträge werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
- Über eine zeitlich unbegrenzte proportionale Mehrwertsteuererhöhung von 0.4 Prozentpunkte sollen der AHV zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Zur Abstimmung kommen am 25. September 2022 sowohl die Mehrwertsteuererhöhung als auch der AHV-Gesetzesentwurf. Da beide Massnahmen miteinander verknüpft sind, können sie nur in Kraft treten, wenn beide Vorlagen angenommen werden.
Haltung von EIT.swiss
In Anbetracht des drohenden Reformstaus und der wachsenden Finanzierungslücke hat der Vorstand beschlossen, für die AHV 21 die Ja-Parole auszugeben. Nur so lässt sich verhindern, dass später viel schmerzhaftere Reformen zulasten jüngerer Generationen umgesetzt werden müssen. Die von Bundesrat und Parlament erarbeitete Reform garantiert sichere Renten ohne Rentenkürzungen und trägt zur Generationensolidarität bei. Die Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 63 und 70 Jahren gibt den Erwerbstätigen mehr Freiheit und leistet einen Beitrag zum Kampf gegen den Fachkräftemangel.