Bundesrat setzt verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft
Bern, 31.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 verschiedene Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Es geht dabei zum Beispiel um Investitionsbeiträge für Biogasanlagen und um den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung. Die vier revidierten Verordnungen treten per 1. Juli 2024 in Kraft.
Energieförderungsverordnung (EnFV)
Neu wird auch für Biogasanlagen ein Höchstbetrag für Investitionsbeiträge festgelegt, wie dies heute bereits für Holzkraftwerke, Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen der Fall ist. Zudem werden die Höchstbeiträge bei den Holzkraftwerken heruntergesetzt.
Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Der Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung soll gestärkt werden. Für die wichtigsten Stromversorgungsunternehmen (Netzbetreiber, Stromproduzenten, Dienstleister) wird deshalb ein Minimalstandard im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für verbindlich erklärt. Dadurch sollen sie sich besser gegen Cyberangriffe schützen können.
Kernenergieverordnung (KEV)
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) wird beauftragt, die Anforderungen an den Nachweis der Langzeitsicherheit von geologischen Tiefenlagern in seinen Richtlinien zu regeln. Damit wird in der Verordnung die bestehende Praxis des ENSI nachvollzogen: In seiner bestehenden Richtlinie ENSI-G03 regelt das ENSI neben den Auslegungsgrundsätzen für geologische Tiefenlager bereits auch die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis.
Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Neben den bisher befugten Fachpersonen dürfen neu auch Montage-Elektriker Installationsarbeiten ohne Installationsbewilligung in von ihnen bewohnten oder in ihrem Eigentum stehenden Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen vornehmen.
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