Bundesrat will Hürden für Unternehmensnachfolge senken
Der Bundesrat will im Erbrecht Stolpersteine beseitigen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge grossmehrheitlich begrüsst.
Gemäss einer Schätzung der Universität St. Gallen kommt es jedes Jahr bei etwa 3400 Unternehmensnachfolgen in KMU zu Finanzierungsproblemen aufgrund erbrechtlicher Regelungen. Von diesen Problemen sind rund 48 000 Beschäftigte betroffen. Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes einer einzigen Person zuweisen können, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll insbesondere die Zerstückelung oder Schliessung von Unternehmen verhindert werden. Weiter soll die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Unternehmen von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub erhalten können, um Liquiditätsproblemen vorzubeugen.
Der Vorentwurf des Bundesrates wurde in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüsst. Auch EIT.swiss zeigte sich mit dem Vorschlag einverstanden. Hervorgehoben wurden die positiven Effekte für die Wirtschaft, vor allem für KMU, und damit für die Arbeitsplätze.
Erleichterungen bei der Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen soll auch die Revision des Erbrechts bringen, die derzeit im Parlament beraten wird. In deren Rahmen sollen unter anderem die Pflichtteile reduziert und damit die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöht werden.