Verlängerung der Fördermassnahmen im Energiebereich
Die im Energiegesetz vorgesehenen Ausbauziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sollen durch eine Anpassung der Fördermassnahmen und ihre Verlängerung bis 2035 erreicht werden. Die Finanzierung der Förderung soll weiterhin über den Netzzuschlag erfolgen.
Im Oktober 2021 startete die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) mit der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Neben der in der letzten Ausgabe des EIT.swiss Magazin vorgestellten Massnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthält es auch Massnahmen zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Konkret sieht der Entwurf des Bundesgesetzes eine Verlängerung des Förderregimes bis 2035 vor. Allerdings soll das Regime angepasst werden. So soll das per Ende 2022 auslaufende Einspeisevergütungssystem durch Investitionsbeiträge ersetzt werden. Dieses Förderinstrument ermöglicht aus Sicht des Bundesrats eine hohe Integration des erneuerbaren Stroms in den Energiemarkt. Bei der Förderung soll auf die technologiespezifischen Eigenheiten Rücksicht genommen werden.
Vor allem der Ausbau der Photovoltaik soll beschleunigt werden. Der Förderbeitrag für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch wird von 30 auf maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten erhöht. Für grosse Photovoltaikanlagen soll zur Festlegung der Einmalverfügung das Instrument der Auktionen eingeführt werden. Im Weiteren soll das Bundesamt für Energie den Ausbau durch die Verstärkung von kommunikativen Massnahmen sowie durch den Abbau von administrativen Hürden und Vereinfachung von Prozessen beschleunigen. Von den geplanten Änderungen des Fördersystems profitieren aber auch Grosswasserkraft, Windenergie, Kleinwasserkraft und Biomasse.
Finanziert werden soll das Ganze wie bis anhin über den Netzzuschlag. Der Kostendeckel von 2,3 Rp./kWh soll nicht angehoben werden.
Der Artikel erschien in der Ausgabe 2/2022 des EIT.swiss Magazins.