Wenn Bauprojekte zu Rechtsstreitigkeiten werden

Die Schweizer Baubranche boomt, aber viele Handwerksbetriebe stehen vor dem Ruin, da Bauprojekte oft in langwierigen Rechtsstreitigkeiten enden. Den Trend zunehmender Rechtsstreitigkeiten ist da, da Auftraggebende Risiken auf Subunternehmen abwälzen. Diese Entwicklung erhöht die Kosten und gefährdet die Qualität der Bauprojekte. Viele Handwerksbetriebe wollen daher nicht mehr für Generalunternehmen arbeiten.

Was gilt heute?

Bauherrschaften und Immobilienbesitzer müssen Baumängel nicht hinnehmen. Mängel können beanstandet und vom Bauunternehmen behoben werden. Wichtig ist, sofort zu handeln und Mängel bei der Bauabnahme sorgfältig zu dokumentieren. Gilt die SIA-Norm 118, ist eine gemeinsame Abnahme mit dem Bauunternehmen vorgesehen. Auch nach dem Obligationenrecht (OR) sollten Mängel überprüft und dokumentiert werden, wobei eine Fachkraft hilfreich sein kann.

Ein guter Vertrag schützt Bauherrschaften und Auftraggebende vor schlecht ausgeführter Arbeit. Mängel können beanstandet werden, unabhängig davon, ob die SIA-Norm 118 im Bauvertrag vereinbart wurde oder das OR gilt. Das Bauunternehmen muss diese dann entweder beheben oder eine Preisminderung gewähren. In besonders schweren Fällen kann der Bauherrschaft sogar Schadensersatz zustehen (vgl. Art. 368 OR), vorausgesetzt, die Mängel werden zeitnah nach deren Entdeckung beanstandet. Werden Baumängel während der Abnahme entdeckt, aber nicht angesprochen, gelten sie als stillschweigend akzeptiert.

Versteckte Mängel, die erst nach Fertigstellung sichtbar werden, können je nach Rechtsgrundlage bis zu fünf Jahre (oder bei Täuschung bis zu zehn Jahre) beanstandet werden. Es ist wichtig, Mängel nicht selbst zu beheben, um Ansprüche nicht zu verlieren. Ein guter Vertrag und die sofortige Dokumentation von Mängeln schützen Bauherrschaften vor schlechter Ausführung und sichern ihre Ansprüche auf Behebung, Preisminderung oder Schadensersatz.

Durch eine gerechte Risikoverteilung und transparente Zusammenarbeit können Handwerksbetriebe vor dem Ruin bewahrt und die Qualität der Bauprojekte sichergestellt werden.

Neue Vertragsmodelle als Lösung

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) fordert das "Allianzmodell", bei dem alle Beteiligten gemeinsam die Risiken tragen und Entscheidungen treffen. Dieses Modell soll Streitigkeiten verhindern und sicherstellen, dass Betriebe nicht auf offenen Rechnungen sitzen bleiben. In verschiedenen Ländern hat sich dieses Modell bereits bewährt und die Hoffnung ist, dass es auch in der Schweiz Streitigkeiten verhindern und sicherstellen kann, dass kein Betrieb auf offenen Rechnungen sitzen bleibt.